====== Protokoll AK Vereinsrecht und Gemeinnützigkeit im steuerlichen Sinne ====== **Konferenz**: [[kawum:konferenzen:28ilmenau|28. KaWuM in Ilmenau]] **Datum**: 08. November 2024 **Leitung**: Pia (TUI), Carsten Schöse Dipl. Finanzwirt (FH) – Dozent für allgemeines Abgabenrecht (Gast) **Protokoll**: Markus (RWTH), Felix (RWTH) **Beginn**: 14:00 Uhr **Ende**: 15:30 Uhr **Anwesende Fachschaften**:RWTH, TUI, UdS, TUDa, Uni Bayreuth ===== 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit ===== Die Arbeitskreisleitung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Führung des Protokolls wird übernommen von Markus (RWTH). ===== 2. Themenbesprechung Vereinsrecht und Gemeinnützigkeit===== Carsten stellt kurz vor, wie der AK ablaufen soll. ===== 3. Beantwortung von zuvor geschickten Fragen des AKs ===== Welche Entscheidung der durch den Verein unterstützten Organisationen können Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben? * Der Verein trägt die Veranstaltung aus, d.h. es das hat direkte Auswirkung auf Gemeinnützigkeit. *Wie wird man Gemeinnützig? * Weil die Satzung formellen Regeln genügt * Weil die Tagung gemeinnützige Dinge tut * Man muss die freiheitlich demokratische Grundordnung wahren * Wenn man Dinge tut die nicht gemeinnützig sind dann kann man (temporär) die Gemeinnützigkeit verlieren. Man unterscheidet zwischen einem endgültigen und temporären Verlust der Gemeinnützigkeit. * Wenn man die Steuervergünstigung temporär verliert bedeutet das nicht, dass sich der Verein auflösen muss. Nach unserer Satzung zählt nur der endgültige Verlust der Gemeinnützigkeit um die Auflösung auszulösen. * für eine Gemeinnützigkeit ist die Rechtsform der Körperschaft egal, man muss aber eine Körperschaft sein. Ist eine rein finanzielle Abwicklung ausreichend (...)? * Nein. Welche Folgen haben politische Statements? * Das Feld ist ein schwieriges und eine Beurteilung kann nicht so einfach getroffen werden. * Es zählt dabei auch das Sachlichkeitsgebot. * Der Verein kann sich politisch äußern, riskiert aber dann von anderen Organisationen nicht mehr förderfähig zu sein. * wahrung der freiheitlich dekokratischen grundordnung - ist ein gutes argument um sich gegen extreme Parteien zu stellen. Auch als Statement. Tipps und Tricks zur Steuervergünstigung bei Veranstaltungen? * Es wird anhand von abstrakten Fragen mit lebensnahen Beispielen erläutert. * Gemeinnützigkeit ist schonmal ganz okay. * Kleinunternehmergrenze: 22.000 € Umsatz im umsatzsteuerlichen Sinne ab denen ggf. Steuern anfallen. Fördermittel, Mitgliedsbeiträge und Spenden sind umsatzsteuerlich irrelevant. Sponsoring ist vielleicht umsatzsteuerlich relevant. Best Practices für Satzungen * Es gibt eine Mustersatzung, diese sollte möglichst wortgetreu reproduziert sein. In unsere Satzung ist es mit den § 3 und § 13 getan, siehe [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html|Anlage 1 zu §60 der Abgabenordnung] * Ein Zweck ist sinnvoll * Satzungsänderungen sollten vor dem Beschluss mit dem Finanzamt abgesprochen sein. Wofür darf ein Verein Geld ausgeben? * Für alles was dem Vereinszweck entspricht * Könnte der KaWuM e.V. eine Bahn zur Tagungsausrichtung kaufen? * Ja. Dürfen wir Geld anlegen? * Ja und es muss beachtet werden, dass kein Verlust mit der Anlage besteht. * Kauf/Besitz von Grundstücken und langfristige Vermietungen sind theoretisch möglich. Es muss aber im Blick behalten werden, dass nur die Hälfte für Verwaltungsausgaben aufgewendet werden darf. Dürfen wir Pizza bestellen? * Anlassbezogen ist dies okay und muss gesellschaftlich üblich sein. Müssen Vereine e-Rechnungen austellen können? * Ab dem 01.01.2025 müssen alle e-Rechnungen empfangen können. * Eine Rechnungserstellung für Umsätze im umsatzsteurlichem Sinne muss erst ab 2027 erfolgen. Es gibt jedoch noch weitere Diskussion ob Vereine ggf. noch vom Gesetzgeber geführt wird. ===== Zusammenfassung ===== Es wurde sich über Vereinsrecht und Gemeinnützigkeit ausgetauscht und hilfreiche Ratschläge gesammelt.