Protokoll VG-Wort

Konferenz: 13. KaWuM in Ilmenau

Datum: 06.05.2017

Leitung: Markus Scheller (RWTH)

Protokoll: Markus Scheller (RWTH)

Beginn: 16:45 Uhr

Ende: 18:00 Uhr

Anwesende Fachschaften: RWTH Aachen, Universität des Saarlands, TU Ilmenau, KIT, TU Dresden, TU Darmstadt, HHU Düsseldorf, TUBA Freiberg

Inhalt

Es wurde durch den AK die folgender offene Brief [https://fachschaften.rwth-aachen.de/etherpad/p/kawum_ak_vg-wort] erarbeitet:

Als Offener Brief an die Bundestagsfraktionen und die Verhandlungspartner rund um den Vertrag

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Die Konferenz aller Werkstofftechnischen und Materialwissenschaftlichen Studiengänge (KaWuM) hat den Novellierungsprozess des Urheberrechts aufmerksam verfolgt. Wir sind davon überzeugt, dass der inzwischen vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eine Verbesserung für die Studierenden an deutschen Hochschulen bringen wird. Der Entwurf ist zur aktuellen Lage ein Fortschritt und als solcher zu honorieren. Er berücksichtigt die Pauschalabrechnung, wie von uns bereits im November gefordert (vgl. offener Brief der KaWuM vom November 2016 http://wiki.kawum.matwerk.de/index.php/AK_VG_Wort_(WiSe_2016,_Protokoll) ) und dürfte somit zu einer Entschärfung des Konflikts zwischen Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) führen. Trotzdem stellen wir fest, dass auch eine Abrechnung auf Basis von Stichproben erfolgen kann. Da hier keine weiteren Informationen vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Institutionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden. 

Wir betrachten mit Sorge die Möglichkeit, dass die Gesetzesänderung nicht vor Ende des aktuellen Moratoriums, also bis Ende September, zum Vertrag zwischen Hochschulen und VG Wort zum Tragen kommt. Aus diesem Grunde fordern wir die Verhandlungspartner auf, das Moratorium bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu verlängern. In diesem Zusammenhang spricht sich die KaWuM für mehr Transparenz rund um den Verhandlungsprozess aus. Auch ist eine Beteiligung aller betroffenen Statusgruppen sinnvoll. Insbesondere sollten bundesweite Vertreter*innen der Studierendenschaften als Teil der Abordnung der Hochschulen mit einbezogen werden.

Der selbstgesetzte Zeitrahmen der Gesetzesverabschiedung muss eingehalten werden. Im Gesetzgebungsprozess muss auf die Forderungen seitens der Wissenschaft eingegangen werden. Dies gilt insbesonders für die für jeden Studiengang absolut notwendige Arbeit mit wissenschaftlichen Texten und Publikationen. Besonders die digitale Entwicklung in den letzten Jahren macht eine Reform des Urheberrechts unumgänglich. Neben digitalen Semesterapparaten sind auch digitale Fernleihen ein Thema welches wissenschaftliche Arbeit und Lehre vereinfachen würden.  Wir fordern an dieser Stelle ebenfalls eine Stärkung von Open Access Angeboten, welche mit einer nachhaltigen Digitalisierung des Hochschul- und Bildungsbereichs im Allgemeinen einhergehen. Hier sind sämtliche Akteure der Hochschullandschaft in der Verantwortung, die Entwicklung voran zu treiben. Wir sehen den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht nicht in der Lage dazu den sich stetig verändernden Gegebenheiten der Hochschulbildung gerecht zu werden. Daher appellieren wir an die Akteure sich bereits jetzt in einen Dialog zur Zukunft eines Urheberrechts zu begeben, welches auch diesen Anforderungen gerecht wird. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass eine Verschleppung solcher Reformen fatale Auswirkungen für die Lehre an Hochschulen haben können.