Inhaltsverzeichnis

Protokoll Endplenum 18. KaWuM

Konferenz: 18. KaWuM in Berlin

Datum: 10.11.2019

Leitung: Felix (RWTH Aachen)

Protokoll: David (TU Ilmenau)

Beginn: 11:11 Uhr

Ende: 13:02 Uhr

Anwesende Fachschaften: RWTH Aachen, TU Ilmenau, Uni Augsburg, Universität des Saarlandes, Marburg, KIT Karlsruhe, TU Dresden, Göttingen, TU Darmstadt, FSU Jena, MU Leoben, TU Berlin

1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfassung

2. Wahl der Sitzungsleitung und Protokollführung

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3. Genehmigung der Tagesordnung

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4. Beschluss des Protokolls der vorhergehenden Sitzung

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Endplenum der 17. KaWuM in Darmstadt

Anfangsplenum der 18. KaWuM in Berlin

Zwischenplenum der 18. KaWuM in Berlin

5. Berichte aus den Arbeitskreisen

AK Logo (Valeria)

LogoStimmenMeinungsbild
kubisch15
Stempel mit Fullerenen19
Schriftzug4
Kubisch mit Schriftzug8
altes Logo10
Stempel mit kubisch26Angenommen

AK Studieninformation (Simon)

AK IT (Markus)

AK Resolution Inklusion (Claudi)

AK Wettbewerb 2 (Felix)

AK Nachwuchs (Fanny/Raphael)

AK Akkreditierung (David)

AK Resolution Digitalisierung (Simon)

AK Master auf Englisch (Janis)

AK Website/Wiki (Markus/Felix)

6. Anträge

MeTaFa Resolution zur Angleichung von Semesterzeiten

Saarbrücken verlässt die Tagung, 11 Fachschaften anwesend

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Die aktuellen Semesterzeiten behindern eine weitere Internationalisierung der deutschen Hochschulen. Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die Semester und Vorlesungszeiten in Deutschland an diejenigen anderer europäischer Länder anzugleichen und dabei die Hochschulen an der Umsetzung zu beteiligen. Deswegen fordern wir die Umsetzung der Empfehlung zur Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten an deutschen Hochschulen im Europäischen Hochschulraum der 1. HRK-Mitgliederversammlung am 4.5.2007.

Begründung:
Der Vorteil einer Anpassung der Semesterzeiten an das europäische Ausland liegt in der Erhöhung der Mobilität aller Studierenden, welche durch angepasste Semesterzeiten Deutschland- und Europaweit besser gewährleistet würde. Zudem können dadurch internationale Tagungen, Praktika und Summer/Winter Schools von allen Angehörigen einer Hochschule leichter wahrgenommen werden. Die Universität Mannheim zeigt bereits seit 2008 die Machbarkeit dieser Umstellung, indem sie ihre Semester- und Vorlesungszeiten für jeweils das Sommer- und Wintersemester vorverlegt hat. Aufgrund der Erfahrungen dort und der Überlegungen der HRK wäre eine Verschiebung um mindestens zwei, idealerweise vier Wochen anzustreben.

MeTaFa Resolution zur Symptompflicht

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Wir fordern, dass zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit akzeptiert wird. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dabei einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.

Sollte das ursprünglich ausgestellte Attest nicht den Ansprüchen des Prüfungsausschusses genügen, obliegt es dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Universität einen Amtsarzt/eine Amtsärztin hinzuzuziehen. Jedoch sollte auch deren Urteil unter ärztliche Schweigepflicht gestellt sein und nur hinsichtlich der Leistungsminderung und Prüfungsempfehlung ein Urteil abgegeben werden. Die Kosten für den Amtsarzt/die Amtsärztin sind dabei von der Universität zu übernehmen, um eine Benachteiligung finanziell schwächer gestellter Studierender zu verhindern.

In keinem Fall dürfen Studierende dazu gezwungen werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offenzulegen und somit medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies stellt einen absolut inakzeptablen Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Person dar.

Begründung:
Aus rechtlicher Sicht stehen, die von einer angemeldeten Prüfung aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten müssen, in der Beweispflicht ihrer Beeinträchtigung(en). Gleichzeitig sind sie durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt.

Ärztliche Atteste dokumentieren hierbei die Leistungseinschränkung der Studierenden (z.B. in Bezug auf Konzentrationsfähigkeit) und entschuldigen sie aus ärztlicher Sicht für die spezifische Prüfungsart (z. B. schriftlich, mündlich, andere) bzw. empfehlen alternative Prüfungsformen entsprechend des Krankheitbildes. Derartige Einschätzungen liegen im Kompetenzbereich des Arztes/der Ärztin und ermöglichen eine einfachere Interpretation für Fachfremde. Durch die Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschulen wird jedoch ein Zwang auf Studierende ausgeübt ihre Krankheitssymptome einem erweiterten Personenkreis mitzuteilen, da sie gezwungen sind über die Einreichung eines ärztlichen Attests hinaus die Krankheitssymptome ihrer Erkrankung gegenüber der prüfenden Person bzw. dem Prüfungsamt offenzulegen.

Die zuständigen Prüfungsämter versuchen damit trotz mangelnder Fachkenntnisse im Nachhinein die Beeinträchtigung zum Prüfungszeitpunkt anhand der genannten Symptome einzuschätzen und abzuwerten. So bestehen bereits an mehreren Universitäten Listen mit „verbotenen Symptomen“, die von den Prüfungsämtern automatisch nicht anerkannt werden.

Die Entscheidung, die Prüfungsunfähigkeit dem jeweiligen Prüfungssausschuss zu überlassen, führt zwangsläufig zu einer subjektiven und ungleichen Bewertung. Prüfungssausschüsse und ebenso Prüfungsämter sind nicht als unparteiische Richter anzusehen.

Einzelne Studieren befinden sich zudem als Angestellte der Universitäten in einem Abhängigkeitsverhältnis und befürchten, dass ihnen interne Karrierechancen durch bestimmte Beeinträchtigungen verwehrt werden. In der Realität werden Hilfswissenschaftler/ Hilfswissenschaftlerinnen und zukünftige wissenschaftliche Mitarbeitende sowie freie Doktoranden/Doktorandinnen dazu genötigt, entweder ihre persönlichen Daten ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber zu übermitteln oder Prüfungen unter verminderter Leistung durchzuführen. Besonders Krankheitsbilder und körperliche Beeinträchtigungen mit sozialem Stigma (z. B. Depression) können aus der Offenlegung einzelner Krankheitssymptome mitunter erschlossen werden und bedrohen die Studierenden in intimen Bereichen ihrer Lebensführung.

Offener Brief zur Novellierung des HG NRW

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Sehr geehrte Mitglieder der Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen,

sehr geehrte Mitglieder der Hochschulräte,

sehr geehrte Senator*innen der Hochschulen,

am 11. Juli wurde der Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Hochschulgesetz durch den Landtag beschlossen. Das neue Hochschulgesetz befähigt unter anderem zur Abschaffung der Zivilklausel, die die Hochschulen zu friedlicher und nachhaltiger Forschung verpflichtet und militärische Forschung verbietet. Damit liegt es jetzt in der Hand der Hochschulen, die Wissenschaft demokratisch, nachhaltig und friedensfördernd zu entwickeln. Wissenschaft darf nicht dazu dienen, Krieg zu führen und die Menschen der Profitlogik zu unterwerfen, sondern muss die Aufgabe haben, das Leben der Menschen langfristig zu verbessern. Trotz bestehender Zvilklauseln wurde an verschiedenen Hochschulen in NRW unter anderem für das Pentagon geforscht. Deshalb fordern wir von der Rektorenkonferenz und den Hochschulen ein Bekenntnis zu Zivilklausel, ihre Erhaltung und ihren Ausbau, um das Ende der schon existierenden militärischen Forschung zu garantieren.

Des Weiteren gibt das neue Hochschulgesetz eine Reihe von Maßnahmen frei, die die Rechte der Studierenden massiv einschränken.

Studienverlaufsvereinbarungen, die unter Androhung der Exmatrikulation zur Einhaltung der Regelstudienzeit zwingen, tragen nach der Bologna -Reform noch weiter zur Ökonomisierung des Bildungssystems bei. Anstatt den Studierenden eine möglichst umfassende wissenschaftliche Ausbildung nach den eigenen Bedürfnissen, Interessen und im eigenen Tempo zu ermöglichen, werden die Hochschulen darauf ausgerichtet, mit möglichst geringem finanziellen Aufwand Arbeitskräfte auszubilden.

Anwesenheit ergibt in vielen Lehrveranstaltungen Sinn. Eine Verpflichtung zur Anwesenheit jedoch nimmt den Studierenden die Freiheit, methodisch eigenständig und selbständig organisiert zu lernen. Sie erschwert neben dem Studium zu arbeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren oder anderen Interessen nachzugehen. Insbesondere für Studierende mit Kind, chronisch Erkrankte und Lohnabhängige wird ein Studium damit fast unmöglich gemacht. Eine weitere Verschulung des Studiums lehnen wir ab.

Deshalb fordern wir von der Landesrektorenkonferenz eine Stellungnahme und ein Bekenntnis zu ziviler Forschung und zur Verantwortung von Wissenschaft und Bildung im Interesse der Menschen. Wir fordern die Hochschulen auf ihre neu gewonnene Freiheit im Sinne der Studierenden einzusetzen und repressive Maßnahmen wie Studienverlaufsvereinbarungen und Anwesenheitspflichten nicht umzusetzen.

Die KaWuM schließt sich der im offenen Brief des Bündnisstreffens – bestehend aus NRW-Fachschaften, der GEW und dem SDS – geäußerten Kritik an der Novellierung des Hochschulgesetzes NRW ohne Einschränkung an und trägt diesen als erstzeichnende Organisation mit.

Resolution zu Materialwissenschaften im digitalen Zeitalter

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Augsburg verlässt die KaWuM, 10 Fachschaften anwesend

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Materialwissenschaften im digitalen Zeitalter
Rechnergestützte Arbeitsweisen und numerische Simulationsverfahren gewinnen für die moderne Materialwissenschaft zunehmend an Bedeutung. Sie schlagen damit die Brücke zwischen Theorie und Praxis. Gerade im Bereich der Simulation werden die Fächer Informatik, Physik und Chemie kombiniert - damit wird auch der interdisziplinäre Gedanke verkörpert. Der immer steigende Stellenwert dieser Arbeitsweisen spiegelt sich jedoch nicht ausreichend in den Studiengängen im Bereich Materialwissenschaft und Werkstofftechnik wieder. Ein zeitgemäßes Studium im Bereich der Materialwissenschaft darf diesen Aspekt nicht vernachlässigen. Daher fordert die KaWuM:

Ein zeitgemäßer Studiengang der Materialwissenschaften sollte der zunehmenden Bedeutung von rechnergestützten Forschungsmethoden und numerischen Simulationsverfahren angemessen Rechnung tragen. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, befürwortet die KaWuM materialwissenschaftliche Studiengänge, die einen stärkeren Fokus auf numerische Verfahren und Informatik legen. Denkbar wären zukünftig auch Studiengänge mit einem entsprechenden Schwerpunkt oder gar interdisziplinäre Studiengänge, die sich explizit dieser Themenkombination widmen.

Satzungsänderung von §3

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§3 Geschäftsleitung der KaWuM

7. Entsendungen

Pool-Vernetzungs-Treffen

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Studentischer Akkreditierungspool

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MeTaFa

weitere BuFaTas

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8. Wahlen

Geschäftsleitung

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Gero backt für die nächste KaWuM einen Kuchen, da sein Handy laut war

Nachwuchsbeauftragte

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Akkreditierungsbeauftragte

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9. Nächste KaWuM's

Jena verlässt die KaWuM, noch 9 Fachschaften anwesend

9. Sonstiges

OAK's bis zur nächsten Tagung

Sonstige Sonstige

Zusammenfassung