Konferenz: 18. KaWuM in Berlin
Datum: 09.11.2019
Leitung: Claudia
Protokoll: Claudia
Beginn: 15:20
Ende: 17:00
Anwesende Fachschaften: KIT, Darmstadt, Jena, Dresden
„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung“. Dies beinhaltet auch die Wahl des Bildungsweges unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Im Kontext der Diversität besteht bei Universitäten und Hochschulen in Deutschland nach wie vor großer Handlungsbedarf, um allen Menschen die selben Möglichkeiten im Studium einzuräumen und Nachteile auszugleichen. Das Thema Diversität der Studierendenschaft an Hochschulen hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Themen der Hochschulentwicklung entwickelt. Der Gruppe der Studierenden mit Behinderung und chronsischer Krankheit ist in diesem Themenfeld eine besonders zu beachtende.
Daher fordert KaWuM die Hochschulen das Studium in ihren Studiengängen möglichst barrierearm zu gestallten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonventions (UN-BRK)2009 hat sich Deutschland dazu verpflichete die gelichbereichtige Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit unfassend zu realisieren. Dies gilt auch für den Bereich des Studiums. Neben der UN-BRK gibt es mitlerweile Reihe Gesetzlicher Regelungen, die ein gleichberechtigtes Studium aller Menschen ermöglichen sollen. Allerdings ist bei der Umsetzung dieser Regelungen noch Handlungsbedarf. Daher ist eine konsequente Umsetzung aller gesetzlichen Regelungen eine der wichtigsten Aufgaben der Hochschulen in diesem Bereich.
Außerdem gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten ein Studium barrierearm zu gestalten, die nicht in Gesetztestext vorhanden sind.
Folgende Punkte haben dabei in der Umsetzung oberste Priorität:
Die weitere Texterstellung folgt noch.
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Studierendenwerk Deutschland - Studium und Prüfung mit Behinderung
21. Sozialerhebung - Zusammenfassung
Der AK beschäftigte sich mit einer Resolution zum Thema Inklusion.