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Protokoll AK Satzung

Konferenz: 18. KaWuM in Berlin

Datum: 08.11.2019

Leitung: Felix (Aachen)

Protokoll: Felix (Aachen)

Beginn: 14:16 Uhr

Ende: 14:34 Uhr

Anwesende Fachschaften: Felix, Markus RWTH Aachen; Kevin KIT; Sebastian, Andi TU Ilmenau

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfassung

Felix eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Satzungsänderungsantrag

§3 Geschäftsführung der KaWuM

  1. Die Geschäftsführung wird von der KaWuM für eine Amtszeit von maximal 15 Monaten gewählt.
  2. Die Geschäftsführung besteht aus einem bzw. einer Generalsekretär(in) und zwei Stellvertretenden.
  3. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der KaWuM und wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung nach § 9
  4. Eine Wiederwahl der Geschäftsführung ist möglich.
  5. Für die Wahl gelten die in der Geschäftsordnung festgelegten Bestimmungen.
  6. Die Amtszeit endet vorzeitig durch:
    • Rücktritt,
    • die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers,
    • den Tod.
  7. Die Absätze 1 bis 5 6 gelten auch für die Stellvertretenden.
  8. Die Stellvertretenden einigen sich einvernehmlich einen von zwei Kernbereichen der KaWuM zu beaufsichtigen und die bzw. den Generalsekretär(i) in seinen Aufgaben zu unterstützen:
    • Interne Kommunikation
    • Öffentlichkeitsarbeit

Begründung für den Änderungsantrag

Umbennung zu Geschäftsführung: Durch die Gründung des KaWuM e.V. ist ein weiteres Organ zur KaWuM hinzugekommen. Um Verwechslungen zwischen dem Vorstand des KaWuM e.V. und des Vorsitzes der KaWuM intern und auch extern zu vermeiden sehen die Antragssteller die Notwendigkeit, den Vorsitz in die Geschäftsführung umzubenennen. Die Kern-Aufgaben bleiben trotz der Umbenennung identisch.

Erweiterung der Geschäftsführung: Zur Unterstützung des Generalsekrätärs und zur nachhaltigen Einbindnung der Mitglieder der KaWuM auch zwischen den Tagungen wollen wir die Geschäftsführung um eine Person erweitern. Dadruch lassen sich Aufgaben sinnvoll teilen und die Kontinuität der Arbeit besser gewährleisten. Außerdem können wir so unsere Präsenz auf Veranstaltungen abseits der KaWuM steigern.

Anmerkungen zum Entwurf

Wir schlagen vor, die Geschäftsführung in die Geschäftsleitung umzubenennen. Absatz 1, 2, 3, 4 und 8 wurden entsprechend angepasst. Der oder die Hauptverantwortliche bekommen keinen gesonderten Titel sondern sind im Begriff Geschäftsleitung eingeschlossen. Die Stellvertetenden werden dafür gesondert in der Satzung erwähnt.

Abzustimmender Satzungsänderungsentwurf

Der bestehende §3 der Satzung der KaWuM soll durch folgenden Formulierung ersetzt werden.

§3 Geschäftsleitung der KaWuM

  1. Die Geschäftsleitung wird von der KaWuM für eine Amtszeit von maximal 15 Monaten gewählt.
  2. Die Geschäftsleitung besteht aus drei Personen, davon übernehmen zwei die Stellvertretung.
  3. Die Geschäftsleitung führt die Geschäfte der KaWuM und wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung nach § 9.
  4. Eine Wiederwahl der Geschäftsleitung ist möglich.
  5. Für die Wahl gelten die in der Geschäftsordnung festgelegten Bestimmungen.
  6. Die Amtszeit endet vorzeitig durch:
    • Rücktritt,
    • die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers,
    • den Tod.
  7. Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die Stellvertretenden.
  8. Die Stellvertretenden einigen sich einvernehmlich einen von zwei Kernbereichen der KaWuM zu beaufsichtigen und die Geschäftsleitung in ihren Aufgaben zu unterstützen:
    • Interne Kommunikation
    • Öffentlichkeitsarbeit

Alle Erwähnungen des „Vorsitz der KaWuM“ oder ähnliches wird durch „Geschäftsleitung“ ersetzt. Dies betrifft folgende Paragraphen.

Zusammenfassung

Die Satzungsänderung wurde besprochen und ein Vorschlag für die Namensgebung für die Beschlussfassung im Endplenum erarbeitet.

Es wurde festgestellt, dass die bisher veröffentlichte Fassung der Satzung die Anpassungen der 12. KaWuM nicht beinhalteten. Dies wurde angepasst.