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Protokoll AK Internationalisierung (Übersetzungsrichtlinien)

Konferenz: 29. KaWuM in Saarbrücken

Datum: 11. Mai 2025

Leitung: Isabel (TUDa)

Protokoll: Isabel (TUDa)

Beginn: 09:00 Uhr

Ende: 10:30 Uhr

Anwesende Fachschaften: TUDa, KIT

1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Arbeitskreisleitung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Führung des Protokolls wird übernommen von Isabel Armstrong-Cowell (Uni).

2. Zusammenfassung des letzten AKs

Dies ist ein Arbeits AK entstehend aus den Ergebnissen des AK Internationalisierung der aktuellen KaWuM.

3. Sammeln von Ideen zu Richtlinien

In einer idealen Welt würde man Übersetzer dafür bezahlen, dass sie ihre Arbeit machen, aber an einer Hochschule wird das nichts wegen Finanzen.

Annmmerkung: Diese AK befasst sich hauptsächlich mit Deutsch-Englisher Übersetzung, die Richtlinien könnten prinzipiell auch für andere Übersetzungen angewandt werden.

Warum Richtinien? *Die Rechtssprache in Deutschland ist Deutsch. Alles was auf English ist ist Rechtlich ungültig. Daher ist es sehr wichtig, das Internationalen Studierenden gute Übersetzungen bereitgestellt werden *Schlechte oder nur zusammengefasste Übersetzungen benachteiligen Internationals. Gerade bei Hochschulpolitischen und Rechts-relevanten Texten ist das nicht gerecht. *Weil mann besser nachvollziehen könnte, ob fehler und komische Formulierungen im Lehrmaterial an Fachunfähigen Lehrkräften oder an einer schlechten Übersetzung liegen *Würde die Arbeit der Prüfungskommissionen bei Übersetzungsbedingten Prüfungsschwierigkeiten erleichtern und weniger subjektiv machen.

Haben die anwesenden Hochschulen schon Übersetzungsrichtlinien? KIT: „Style guide“ Regeln für das Verfassen Englisher Texte, KIT internen „Lecture Translator“ Programm (funktioniert schlecht). TUDa: Die Profs und WIMis haben inzwischen DeepL lizenzen, studis nicht. Richtlinien spezifisch zur Nutzung von DeepL werden von der Zentralverwaltung und HRZ Beide haben im Sprachzentrum Übersetzungsdienste (Am KIT für Deutsch, English und Russisch) aber diese sind für Formularien und nicht Lehrmaterial. Manche Formulare dürfen nicht übersetzt werden, sondern nur zusammengefasst übersetzt werden. Gerade Rechtstexte sind hiervon betroffen und dennoch meist nur in deutscher Sprache vorhanden. Erfahrungsgemäß ist es so, das Profs ihre Übersetzungen mit DeepL oder irgend einer anderen KI machen.

Vorschläge Übersetzungsrichtlinien:

Übersetzungsrichtlinien könnten von Fachbereich als Sebstverpflichtung aufgenommen werden, auch wenn sich die Einrichtung zentraler Übersetzungsrichtilinien verzögert.

Zusammenfassung

Es wurde der Stand zu Übersetungshilfen und Richtlinien an den teilnehmenden Hochschulen aufgenommen. Konkrete Vorschläge zur Gestaltung von Übersetzungsrichtlinien wurden erfasst.