kawum:protokolle:18akresolution_inklusion

Protokoll AK Resolution Inklusion

Konferenz: 18. KaWuM in Berlin

Datum: 09.11.2019

Leitung: Claudia

Protokoll: Claudia

Beginn: 15:20

Ende: 17:00

Anwesende Fachschaften: KIT, Darmstadt, Jena, Dresden

  • barrierefreie Lehrunterlagen
  • alle Studiendokumente müssen barrierefrei online zu erreichen sein
  • flexible Studienbedingung
    • Teilzeitstudium
    • Abmeldefristen von Prüfungen so kurz wie möglich (zum Beispiel bis 24 Uhr des Vortages)
  • Nachteilsausgleich
  • Ansprechperson an der Hochschule, die weiß was es an Projekten, Förderungsmöglichkeiten gibt
  • jede Hochschule sollte eine Informationsseite zu dem Thema haben, und auch aufführen welche Informationen nicht barrierefrei zu erreichen sind
  • barrierefreie Kontaktmöglichkeit
  • Hilfenummer, die man anrufen kann, wenn man Probleme hat Räume zu erreichen
  • Nutzung von modernen Lehr- und Lernformen
    • Vorlesungsaufzeichnung (auch dann noch Aufarbeitung, zum Beispiel Untertitel)
    • E-Seminare,
    • Möglichkeit der Teinahme zuhause oder ähnliches
  • Maßnahmen um Akzeptanz an den Hochschulen zu erhöhen
  • Information sowohl der Studierenden (Betroffen oder auch nicht) und auch der Menschen die über Dinge entscheiden, Informieren und und und
  • einfacher, klarer und erst mal anonymer Zugang zu Informationen zu dem Thema
  • Errinnung an die geltende Gesetzteslage
  • prinzipiell das den Studierenden möglich gemacht werden soll, ihr Studium ab zu schließen, auch wenn man sich evtl. in einen Graubereich begibt → Entscheidung im Sinne der Studierenden
  • Anfang verweis auf die geltende Gesetzteslage (UN-Behindertenkonvention, Nachteilsausgleich, Informationsgesetzte)
  • weitere Möglichkeiten aufzeigen, auffordern nicht nur im Rahem der Gesetzte zu arbeiten, sondern auch kreativ weiter zu denken

„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung“. Dies beinhaltet auch die Wahl des Bildungsweges unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Im Kontext der Diversität besteht bei Universitäten und Hochschulen in Deutschland nach wie vor großer Handlungsbedarf, um allen Menschen die selben Möglichkeiten im Studium einzuräumen und Nachteile auszugleichen. Das Thema Diversität der Studierendenschaft an Hochschulen hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Themen der Hochschulentwicklung entwickelt. Der Gruppe der Studierenden mit Behinderung und chronsischer Krankheit ist in diesem Themenfeld eine besonders zu beachtende.

Daher fordert KaWuM die Hochschulen das Studium in ihren Studiengängen möglichst barrierearm zu gestallten. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenkonventions (UN-BRK)2009 hat sich Deutschland dazu verpflichete die gelichbereichtige Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit unfassend zu realisieren. Dies gilt auch für den Bereich des Studiums. Neben der UN-BRK gibt es mitlerweile Reihe Gesetzlicher Regelungen, die ein gleichberechtigtes Studium aller Menschen ermöglichen sollen. Allerdings ist bei der Umsetzung dieser Regelungen noch Handlungsbedarf. Daher ist eine konsequente Umsetzung aller gesetzlichen Regelungen eine der wichtigsten Aufgaben der Hochschulen in diesem Bereich.

Außerdem gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten ein Studium barrierearm zu gestalten, die nicht in Gesetztestext vorhanden sind.

Folgende Punkte haben dabei in der Umsetzung oberste Priorität:

  • FIXME Die Einrichtung einer Barrierefreiheit Informationswebsite für jede Universität, die umfassend über die konkrete Umsetzung der Barrierefreiheit informiert Des GesetzeszUr Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Die weitere Texterstellung folgt noch.

Der AK beschäftigte sich mit einer Resolution zum Thema Inklusion.

  • kawum/protokolle/18akresolution_inklusion.txt
  • Zuletzt geändert: 16.01.2023 15:45
  • von Markus Scheller