Inhaltsverzeichnis

Protokoll Endplenum der 28. KaWuM in Ilmenau

Konferenz: 28. KaWuM in Ilmenau

Datum: 10. November 2024

Leitung: Louis (Uni Stuttgart)

Protokoll: Markus (RWTH)

Beginn: 10:00 Uhr

Ende: 13:00 Uhr

Anwesende Fachschaften: Fachschaftsrat der Physikalisch-Astronomische Fakultät (Friedrich-Schiller-Universität Jena), Fachschaftsrat für Elektro- und Informationstechnik (TU Ilmenau), Fachschaft Physik & Medizinische Physik (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Fachschaft Ing. Bayreuth (Universität Bayreuth), Materialist*innen - Fachschaft für die Studierenden der Werkstoffwissenschaften TU Berlin (TU Berlin), Fachschaft für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie (TU Bergakademie Freiberg), FAU-WW (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Fachschaft Physik (Philipps-Universität Marburg), Fachgruppe Materialwissenschaft der Universität Stuttgart (Universität Stuttgart), Fachschaft Ingenieurwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Fachschaftsrat Maschinenwesen (TU Dresden), Fachschaft Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (RWTH Aachen University), Fachschaft MatWerk (Universität des Saarlands), WT Fachschaft (TH Nürnberg), Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen (Karlsruher Institut für Technologie), Fachschaft Materialwissenschaften (TU Darmstadt)

1. Eröffnung, Begrüßung, und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Geschäftsleitung stellt die Beschlussfähigkeit festgestellt.

2. Wahl der Sitzungsleitung und Protokollführung

Louis (Uni Stuttgart) schlägt sich selbst für die Sitzungsleitung vor. Markus (RWTH) schlägt sich selbst für die Protokollführung vor.

Beide werden mit (37/0/0) gewählt (vergl. Abstimmungslink).

3. Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit (37/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

4. Beschluss des Protokolls der vorhergehenden Sitzung

Das Proktokoll des Zwischenplenums der 28. KaWuM in Ilmenau wird mit (35/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

5. Berichte aus den Arbeitskreisen

Website-Wiki

Es wurden die Webseite und das Wiki aktualisiert und fehlende Informationen ergänzt.

IT

Es wurde sich über die Weiterentwicklung von ANKe ausgetauscht und festgestellt, dass ANKe noch mächtiger wird.

HowTo KaWuM

In einer Mindmap wurden wichtige Punkte für eine Tagung zusammengetragen und Tipps und Tricks geteilt.

Akkreditierung

Es wurden die Akkreditierungsstrukturen besprochen und Fragen dazu geklärt. Es wurden generelle Anforderungen für die Studierbarkeit der Studiengänge besprochen. Es wurde ermutigt, sich in den Akreditierungspool entsenden zu lassen.

Gleichstellung im Fachbereich (Fachbereichsinterne Gleichstellungskommissionen: Zusammenarbeit mit den Fachschaften)

Es existieren Gleichstellungsorgane an allen anwesenden Hochschulen, Sichtbarkeit dieser scheint gering bis nicht existent zu sein und die Kommunikationshürde ist groß. Die AK stellt fest es ist schwierig das Thema zu diskutieren, weil selbst Fachschaftler wenig über die Gleichstellungskommissionen wissen. Genderdiversität wird im unterschiedlichen Ausmaße an den verschiedenen Hochschulen berücksichtigt. Vorschläge zur Besserung der Sichtbarkeit: Beispiele um Selbstzweifel bei kritischen Vorfällen unter Studierendenschaft zu hemmen, Orientierungswoche einbinden, studentische Ansprechspersonen. Für Gleichstellungskommissionen intern: Klares bewusstsein verfassen, inwiefern man Hochschulpolitisch selbst eingreifen kann bei Vorfällen und wann Vorfälle an zentrale Gleichstellungsorgane weitergeleitet werden müssen.

Der AK soll auf der nächsten Tagung erneut stattfinden.

jDGM

Es sollen einige Projekte zwischen DGM und KaWuM angestoßen werden. Für die Förderung von wissenschaftlichen Netzwerken wird es einen OAK geben. Alle sind eingeladen sich bei der jDGM mit zu engagieren.

Klausurtagung

Es wurde sich über die vorliegenden Maßnahmenideen geredet, für sinvoll wurden folgende befunden:

Es wurde über eine möglichst effiziente Arbeitsstruktur für die Klausurtagung geredet.

Vereinsgründung

Es wurde die Phasen einer Vereinsgründung, -eintragung und -erhaltung besprochen und dargestellt. Eine Vereinsgründung als Fachschaft ist als empfehlenswert einzustufen, wenn es Leute gibt, die lange vorort verfügbar bleiben. Eine Gründung ist gleichzeitig mit viel Aufwand verbunden.

Resolution (Weitere Resolutionen)

Die Resolutionen unter Punkten a, b, c, f, g und h in dem Protokoll des AKs werden ins Endplenum zur Abstimmung getragen.

Erstiwoche/O-Phase

Es wurde sich über die verschiedenen Konzepte der Hochschulen unterhalten.

Grenzen der Fachschaftsarbeit (?)

Austausch zwischen verschieden Hochschulen zur Zuständigkeit von FS bei Anfragen von Studierenden zur Wohnungssuche, Nachhilfe und mentaler Gesundheit hat stattgefunden. Eigenengagement sollte keine eigenen Grenzen verletzen und nicht über vorhandenen Kompetenzen hinaus gehen und oft fungieren die FSen als Vermittler. Zudem gab es einen Austausch über Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements und Stellungnahmen zu politischen Themen.

6. Anträge

Es liegen die folgenden Anträge vor.

6.1 Antrag Resolution für die Finanzierung von Tutorien an Hochschulen

Antragsteller: Ruven (UdS).

Antragstext

Resolution der KoMa https://de.komapedia.org/images/3/34/90_3.pdf

Wir, die 90. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften, fordern die Länder auf, die Hochschulen ausreichend finanziell zu unterstützen, um genügend Tutorien anzubieten. Ein Tutorium ist eine von der Hochschule finanzierte Übung in Kleingruppen zur weiteren Vertiefung der Vorlesungsinhalte einer Lehrveranstaltung, die häufig Studierende aus höheren Semestern leiten. Durch Inflation und steigende Lohnkosten werden Tutorien für die Universitäten immer teurer. Um die höheren Kosten zu kompensieren, reduzieren Universitäten teilweise die Korrekturen von Aufgaben, vergrößern die Tutoriengruppen, oder streichen Tutorien ganz. Diese Probleme bestehen bereits seit vielen Jahren12. Die Fähigkeit, mathematisch zu schreiben, ist unabdingbar für den Alltag angehender Mathematiker*innen. Die Abgaben der Hausaufgaben bilden die wichtigste Grundlage, dies zu erlernen. Durch die verringerte Betreuung erhalten Studierende weniger Feedback. Sowohl die Reduktion von Korrekturaufgaben als auch Abgaben in großen Gruppen beeinträchtigen die Lehrqualität stark. Studierende benötigen regelmäßig– idealerweise wöchentlich– individuelle Rückmeldung durch Korrekturen ihrer abgegebenen Lösungen. Bei zu großen Tutoriengruppen ist es nicht mehr möglich, auf alle Studierenden individuell einzugehen. Außerdemerhöht dies den Leistungsdruck und erschwert es insbesondere zurückhaltenden Studierenden, sich einzubringen. Unter Einsparungen bei Tutorien leidet die Qualität der Lehre. Denn besonders in den ersten Studiensemestern ist die regelmäßige Auseinandersetzung mit den Vorlesungsinhalten und ihre Aufbereitung in den Tutorien maßgeblich für den Lernerfolg. In Tutorien finden Studierende auch Abgabe- und Lerngruppen. Der fachliche und soziale Austausch von Studierenden untereinander in den Tutorien ist essentiell für den Studienerfolg. Denn die Fähigkeit zum konstruktiven fachlichen Dialog, wie sie in Tutorien erprobt wird, ist eine Kernkompetenz angehender Mathematiker*innen. Wir stellen fest, dass sowohl Tutor*innen als auch Studierende unter diesen Sparmaßnahmen leiden.

Diskussion

Es sollte nach Abstimmung über die Resolution geprüft werden, ob der Inhalt auch auf andere Fachbereiche erweitert werden kann.

Abstimmung

Der Antrag wurde mit (13/0/1) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

6.2 Antrag Resolution für die Bereitstellung von Vorlesungsskripten

Antragsteller: Darius (UdS).

Antragstext

Resolution der KoMa https://de.komapedia.org/images/6/65/90_4.pdf

Wir, die 90. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften, fordern die Hochschulen im deutschsprachigen Raum auf, zu allen Modulen geeignete Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Im Detail fordern wir Folgendes: Unmittelbar nach einer Vorlesung sind deren Inhalte, z.B. Definitionen und Sätze, detailliert, übersichtlich, gut zugänglich und barrierefrei bereitzustellen. Dies ermöglicht ein effizientes und zeitnahes Nacharbeiten von Vorlesungen, die Studierende beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Arbeit verpassen. Zudem wird dadurch eine Übersicht, was an den einzelnen Veranstaltungsterminen passiert ist, geboten. Alle diese Informationen sollen digital zur Verfügung stehen. Des Weiteren soll spätestens drei Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums die Bereitstellung einer vollständigen, für die Prüfungsvorbereitung geeigneten und barrierefreien Vorlesungsdokumentation, erfolgen. So besteht außerdem die Möglichkeit, in späteren Semestern auf die Inhalte zurückzugreifen. Eine vollständige Vorlesungsdokumentation meint beispielsweise die von Dozierenden verfassten Notizen der Vorlesung, ein gesetztes Skript oder Videoaufzeichnungen. Insbesondere reichen Literaturverzeichnisse oder grobe Literaturverweise nicht aus, um die Vorlesungsinhalte vollständig nachzuvollziehen. Für Pflichtveranstaltungen oder die Wahlpflichtveranstaltungen, die wiederkehrend stattfinden und stark belegt sind, fordern wir darüber hinaus wenige Tage nach jeder Vorlesung die Bereitstellung eines gesetzten Skripts oder eines skriptähnlichen Foliensatzes. Aufgrund der Relevanz dieser Veranstaltungen im Studienverlauf sind hier höhere Maßstäbe angebracht. Häufig existiert für diese Veranstaltungen bereits ein bewährtes Skript, so dass hierdurch kein Mehraufwand entsteht. Gerade zu Beginn des Studiums sind gute Hilfsmittel zur Vorlesungsnachbereitung unabdingbar. Die Bereitstellung von guten Unterlagen wirkt unter anderem hohen Abbruchquoten entgegen.123 Die oben genannten Vorlesungsdokumentationen sollen dauerhaft und hochschulöffentlich zugänglich sein. Auch Studierende, die die jeweiligen Veranstaltungen nicht besucht haben, sollen Zugang zu diesen Inhalten erhalten. Nicht wiederkehrend angebotene Inhalte lassen sich so auch im Selbststudium erarbeiten. Konkret fordern wir ein digitales Archiv für Vorlesungsdokumentationen, um das universitäre Ziel des eigenständigen Lernens zu fördern. Auf diese Weise können Studierende außerdem Veranstaltungen, die noch kein aktuelles Skript besitzen, mit den Skripten eines vorherigen Jahres nacharbeiten. Ein Archiv bietet zudem die Möglichkeit, bereits im Voraus einen inhaltlichen Überblick über das Modul zu gewinnen. Dies wirkt Veranstaltungsabbrüchen von Studierenden entgegen. Um das Erstellen eines Skriptes zu vereinfachen, empfehlen wir, spezielle Hilfskraftstellen zu schaffen. Solche Stellen gibt es bereits an den Universitäten in Bonn und Chemnitz. Wir begrüßen es, wenn Vorlesungsdokumentationen gemäß der Resolution der 89. KoMa zu inklusiver Lehre gestaltet werden: In Form von „in sich geschlossene[n], barrierefreie[n] gesetzte[n] Skripte[n] in Quellform und im PDF/A-Format“4. Dieses Format erleichtert das gezielte Recherchieren einzelner Inhalte und erhöht die Lesbarkeit der Vorlesungsdokumentation im Vergleich zu handschriftlichen Notizen. Die Verfügbarkeit der Quellform ist für die korrekte Wiedergabe von Formeln mit Screenreadern wichtig und ermöglicht die barrierefreie Nutzung der Vorlesungsdokumentationen. Wir begrüßen es, wenn Vorlesungsdokumentationen bereits vor der Vorlesung zur Verfügung stehen. Dies dient der Vorbereitung von Studierenden auf die jeweilige Lehrveranstaltung. Zusätzlich können Studierende der Lehrveranstaltung besser folgen, da das wörtliche Mitschreiben nicht mehr erforderlich ist. Weiter befürworten wir eine öffentliche Bereitstellung im Rahmen der Open-Educational-Resources Strategie des BMBF5.

Diskussion

Abstimmung

Der Antrag wurde mit (12/0/2) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

6.3 Antrag Resolution zum vergünstigten Deutschlandticket

Antragsteller: Isabel (TU Darmstadt)

Antragstext

Pressemitteilung des fzs https://www.fzs.de/2024/08/21/deutschland-semesterticket-preis-obergrenze-festlegen/

Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und das Deutsche Studierendenwerk (DSW) fordern Bund und Länder auf, für das Deutschland-Semesterticket für Studierende eine neue Berechnungsgrundlage und eine mehrjährige Preisobergrenze einzuführen. Anstatt dass das Deutschland-Semesterticket jeweils 60% des Preises des Deutschlandtickets beträgt, müsse ein dauerhaft gültiger, sozialverträglicher Ticketpreis festgelegt werden, der sich an den realen Lebensverhältnissen von Studierenden orientiere, so die beiden Organisationen. Hintergrund ist, dass die Mobilität für Studierende ab dem kommenden Jahr teurer werden könnte. Die Verkehrsministerkonferenz hält eine Preiserhöhung für das Deutschlandticket aufgrund der aktuellen Prognosen im Jahr 2025 für erforderlich. Nach den Sommerferien 2024 soll der dann höhere Ticketpreis festgelegt werden. Das würde auch den Preis für das vergünstigte Deutschland-Semesterticket erhöhen, das an den Ausgabepreis des Deutschlandtickets gekoppelt ist und dessen Preis momentan 29,40 Euro monatlich für Studierende beträgt. Sascha Wellmann, Vorstand in der Bundesstudierendenvertretung, fzs e.V.: „Die studentische Errungenschaft Semesterticket wird 2025 auf eine harte Probe gestellt: Eine Erhöhung des Ticketpreises delegitimiert das Solidarmodell in den Studierendenschaften zunehmend. Für viele war bereits die Einführung des bundesweiten Semestertickets (zum Preis von 29,40 Euro/Monat) eine finanzielle Mehrbelastung. Es darf nicht sein, dass Ticketpreise für nachhaltige Mobilität falschen Prioritäten in der Verkehrspolitik zum Opfer fallen. So würde das Studium noch mehr von sozio-ökonomischen Faktoren abhängig gemacht. Statt ungewissem Preisfaktor fordern wir ein bezahlbares Solidarticket!“ Matthias Anbuhl, DSW-Vorstandsvorsitzender, erklärt: „Es geht darum, die studentische Mobilität dauerhaft zu sichern, und dazu gehört an erster Stelle ein dauerhaft sozialverträglicher, studierenden-gerechter Preis für das Deutschland-Semesterticket von Studierenden. Dessen Preis wie bisher an den Preis des regulären Deutschlandtickets zu koppeln, ist den Studierenden dauerhaft nicht zuzumuten, weil jede kommende Erhöhung des Preises des Deutschlandtickets sie automatisch noch stärker belastet. Besser wäre es, den Preis für das Deutschland-Semesterticket an den Lebensverhältnissen der Studierenden zu orientieren und für einen möglichst langen Zeitraum dann sozialverträglich niedrig zu halten.“ Einig sind sich fzs und DSW auch in der Forderung, die freiwillige Upgrade-Lösung, mit der Studierende zusätzlich zu einem regionalen Semesterticket gegen einen Aufpreis das bundesweit gültige Deutschland-Semesterticket kaufen können, auch über das Wintersemester 2024/2025 hinaus anzubieten. Diese Möglichkeit soll nach aktuellem Stand nach dem kommenden Wintersemester enden.

Resolution der ZaPF https://zapfev.de/resolutionen/sose24/Deutschlandticket/Reso_Deutschlandticket.pdf

Aktuell stellen viele Universitäten ihr Semesterticket auf das solidarische Deutschlandticket um oder haben dies bereits getan. Während die ZaPF die Lösung eines solidarischen Deutschlandtickets grundsätzlich und gerade auch in seiner relativ simplen Umsetzung gutheißt, muss sie dennoch auf einige verbleibende und dennoch gravierende Probleme in diesem Kontext hinweisen. Die ZaPF kritisiert vehement, dass das vergünstigte Deutschlandticket aktuell als reines Digitalticket angeboten wird. Studierende, die kein Smartphone besitzen, werden so von der Nutzung des solidarischen Deutschlandtickets ausgeschlossen. Darüber hinaus sieht die ZaPF keinen rationalen Grund, die als Ticket verwendeten QR- Codes nicht auch in ausgedruckter Form zuzulassen. Die im QR-Code für die Ticketkontrolle gespeicherten Daten sind exakt dieselben, egal ob dieser in einer App, als Bilddatei oder in beliebiger Ausführung als physische Kopie zum Scannen vorgezeigt wird. Physische Kopien wie z. B. simple Ausdrucke der QR-Codes zuzulassen, würde Unabhängigkeit vom Besitz und vom Mitführen eines Smartphones schaffen, sowie gleichzeitig die eigene Mobilität vor Ausfall, Verlust, unzureichender Internetverbindung sowie leerem Akku des selbigen schützen. Auch könnten die Studierenden so aus individuellen Abwägungen den Datenschutz betreffend vollständig von der Nutzung sogenannter „Wallet-Apps“ diverser Drittanbieter zur Hinterlegung der Tickets absehen. Im Unterschied zur aktuellen Semesterticketlösung gibt es beim regulären Deutschlandticket die Möglichkeit, kostenlos eine Chipkarte zu beantragen und für die Zeit von maximal einem Monat übergangsweise auch ein Ticket in Papierform zu nutzen1. Entsprechende Möglichkeiten scheint es bisher nur an einigen wenigen Hochschulorten und nicht verpflichtend überall auch beim solidarischen Deutschlandticket zu geben. Die ZaPF fordert deshalb Politik und Verkehrsbetriebe dazu auf, gemeinsam eine kostenlose und unbürokratische Möglichkeit für Studierende zu schaffen, das solidarische Deutschlandticket auf Wunsch auch ohne Smartphone nutzen zu können. Als geeignete Lösungen sehen wir die offizielle Anerkennung der ausgedruckten QR-Codes als gültiges Ticket oder die verbindliche Möglichkeit des kostenlosen Erwerbs einer Chipkarte beim jeweiligen zuständigen Verkehrsbetrieb. Die ZaPF fordert zudem, dass diese Möglichkeiten nach ihrer Implementierung deutlich an alle Studierenden kommuniziert werden. Außerdem übt die ZaPF scharfe Kritik an dem Umstand, dass einige studentische Statusgruppen derzeit vom vergünstigten Deutschlandticket ausgeschlossen sind. So ist es nicht hinnehmbar, dass Promovierende in Berlin und Brandenburg aktuell entgegen der Beschlusslage der Verkehrsministerkonferenz vom solidarischen Deutschlandticket ausgeschlossen sind2. Hierdurch ist ihre Mobilität und somit auch die Erreichbarkeit der Hochschule stark eingeschränkt. Die ZaPF fordert daher, dass das vergünstigte Deutschlandticket in allen Bundesländern umgehend auch für Promovierende angeboten wird

Diskussion

Es wird empfohlen sich der Resolution der ZaPF anzuschließen, jedoch sollten in einem oAK der aktuelle Stand bearbeitet werden, um eine passende eigene Resolution formulieren zu können.

Punkte die bisher nicht in der ZaPF-Resolution aus Sicht der KaWuM:

Abstimmung

Der Antrag sich der Resolution der ZaPF anzuschließen wurde mit (9/3/2) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

6.4 Antrag Resolution Anpassung der Vorlesungszeiten an europäische Standards

Antragsteller: Darius (UdS).

Antragstext

Resolution der kif als Anschluss zu einer Resolution der BuFaK WiWi https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF525:Resolutionen/Anpassung_der_Vorlesungszeiten_an_europaeische_Standards

Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften schließt sich dem Positionspapier der BuFaK WiWi[1] an und fordert die Hochschulen ebenfalls auf, die deutschen Vorlesungszeiten an die in Europa und den USA vorherrschenden Muster anzupassen. Dies entspricht einer Vorverlegung des Wintersemesters in den Zeitraum von September bis Februar des Folgejahres sowie des Sommersemesters in den Zeitraum von März bis August. In beiden Semestern soll die Kernzeit am ersten Montag des ersten Monats beginnen und spätestens Ende Januar bzw. Juni enden.

Da laut Hochschulrahmengesetz die Länder dafür Sorge tragen sollen, „dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden“[2], fordert die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften alle Landesregierungen auf, bei dieser Thematik an einem Strang zu ziehen.

Bereits im Jahr 2007 hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beschlossen, die Semesterzeiten bis 2010 zu harmonisieren.[3] 14 Jahre später ist dieses Ziel immer noch nicht flächendeckend erreicht worden. Die Universität Mannheim[4], welche die Forderungen bereits umgesetzt hat, zeigt die Machbarkeit dieser Umstellung.

Begründung Eines der Ziele des Bologna-Prozesses war die Steigerung der Mobilität im europäischen Hochschulraum.[5] Grundsätzlich ist es für viele Studierende attraktiv, ein oder mehrere Semester im Ausland zu verbringen. Dabei besteht jedoch ein gewisses Entwicklungs- und Erleichterungspotential. Unterschiedliche Prüfungszeiträume führen dazu, dass vor Beginn des Auslandssemesters kein Antritt zu allen Prüfungen möglich ist. Durch eine weitere Vereinheitlichung der europäischen Bildungssysteme sollen die Hürden für Auslandssemester reduziert und deren Attraktivität gesteigert werden.

Durch die Umstellung der Vorlesungszeiten kann ein aktuell großer Standortnachteil Deutschlands im internationalen Vergleich ausgebessert werden, was den Wissenschaftsstandort Deutschland maßgeblich attraktiver gestalten wird.

Von einer Vereinheitlichung der Semesterzeiten profitieren nicht nur die Studierenden: Auch Forschende und Lehrende können durch diese Maßnahme internationale Konferenzen deutlich einfacher koordinieren oder besuchen.

Diskussion

Abstimmung

Der Antrag wurde mit (7/2/5) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

6.5 Antrag Resolution Symptomabfrage bei Prüfungsunfähigkeit

Antragsteller: Kris (KIT).

Antragstext

Resolution der KIF, die inhaltlich ähnlich zu einer bereits von uns und MeTaFa geschrieben wurde. Die Resolution der KIF baut auf unsere Resolution auf und geht auf weitere Punkte ein. https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF525:Resolutionen/Symptomabfrage_bei_Pr%C3%BCfungsunf%C3%A4higkeit

Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Ärztekammern in Deutschland auf, sich eindeutig gegen die Verfahrensweise zu positionieren, bei welcher Studierende vieler Bundesländer bei einem krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt genötigt werden, ihre Symptome gegenüber der jeweiligen Hochschule offenzulegen. Nachdem dieses Verfahren bereits in einigen Hochschulen gängige Praxis ist, wird an verschiedenen Hochschulen dieses Verfahren wieder diskutiert und sogar teilweise neu eingeführt[1]. Bereits 2010 hat sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein in einer Entschließung „aufs Schärfste“ dagegen ausgesprochen[2][3]. Folgend entschied das nordrhein-westfälische Landesparlament 2014 entsprechende Änderungen im Hochschulgesetz vorzunehmen. Resultierend aus dieser Novelle sichert der § 63 Abs. 7[4] zu, dass eine ärztliche Bescheinigung ausreichend ist. Sollte die Hochschule aufgrund „tatsächlicher Anhaltspunkte“ Zweifel an der Bescheinigung haben und eine zusätzliche Begutachtung durch Vertrauensärzt:innen verlangen, so trägt die Hochschule die hierfür entstehenden Kosten. Zudem muss die oder der Studierende eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Vertrauensärzt:innen haben. Nicht ausgeschlossen wird, dass den Studierenden für das Einholen einer ärztlichen Bescheinigung Kosten entstehen können. Dies gilt es zu ändern, indem die Hochschule Nachweise zu akzeptieren hat, welche von Ärzt:innen ohne Zuzahlungen der Studierenden erhältlich sind, wie z. B. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die Landesparlamente auf, ihre Hochschulgesetze so zu überarbeiten, dass die vorher genannten Zusicherungen aufgenommen werden. BegründungBearbeiten Auf vergangenen Konferenzen der deutschsprachigen Informatikfachschaften (KIF), konkret der KIF 42,0[5], der KIF 47,5[6] und der KIF 51,0[7] wurden Resolutionen gefasst, die sich gegen die verpflichtende Offenlegung von Symptomen stellen. Dennoch finden sich weiterhin Studierende vieler Bundesländer in der Situation, ihre Symptome bei krankheitsbedingtem Prüfungsrücktritt den zuständigen Prüfungsämtern/-büros/-ausschüssen als Rechtfertigung offenlegen zu müssen. Hier sei erneut genannt, welche Probleme in dieser Praxis liegen:

Diese Praxis erkannte schon die Ärztekammer Nordrhein 2010 als „diskriminierend“ und stellte sich mit einer Entschließung vom 20.11.2010[8] stark dagegen. Wir stellen positiv fest, dass im Gesetzgebungsverfahren zur Hochschulgesetz-Novelle im nordrhein-westfälischen Landesparlament auf diese Entschließung Bezug genommen wurde und die Zusicherungen ins Hochschulgesetz aufgenommen wurden. Lediglich im Thüringer Hochschulgesetz gibt es mit § 54 Abs. 11[9] einen ähnlichen Passus, dem jedoch das Zustehen einer Wahlmöglichkeit fehlt. Allen anderen Bundesländern fehlt nach unserem besten Wissen und Gewissen eine Regelung zur Unterbindung der Symptomweitergabe. Da in Nordrhein-Westfalen die Entschließung der dortigen Ärztekammer der Start des Prozesses zur Besserung war, erhoffen wir uns, dass ähnliche Entschließungen der Ärztekammern anderer Bundesländer oder der Bundesärztekammer die übrigen Bundesländer zu Änderungen bewegen werden und adressieren daher hauptsächlich die Ärztekammern in dieser Resolution.

Diskussion

Abstimmung

Der Antrag wurde mit (13/0/1) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

6.6 Antrag Resolution Digitalzwang

Antragsteller: Lina (Bayreuth).

Antragstext

Resolution der KIF https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF525:Resolutionen/Digitalzwang

Die 52,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert, dass Studierende ein Recht auf ein Semesterticket (sofern dieses von der Hochschule oder Studierendenschaft angeboten wird) und einen Studierendenausweis ohne die Notwendigkeit eines digitalen Endgerätes haben. Dies kann z. B. durch eine Chipkarte ermöglicht werden. Die Möglichkeit der Nutzung einer Option ohne eigenes digitales Endgerät muss in geeigneter Art und Weise bekanntgemacht werden. Bei dem Erhalt und der Nutzung der Option ohne eigenes digitales Endgerät darf den Studierenden kein Mehraufwand entstehen. Insbesondere darf keine Rechtfertigung seitens der Nutzenden erforderlich sein. Für den Download der digitalen Variante sowie das anzeigen des Downloads muss ein gängiger Browser genügen. Falls zusätzlich eine App angeboten wird, muss diese ohne Gerätehersteller-spezifische Dienste, wie Google Play Services oder Apple Online Services, nutzbar sein. Die App darf keine Tracker verwenden. Keiner der Ticketmedien darf bei der Ticketkontrolle eine Internetverbindung auf Seiten der kontrollierten Person vorraussetzen. Es müssen studierendenfreundliche Regelungen gefunden werden, wie mit geplanter und ungeplanter Downtime der Systeme von Semestertickets umgegangen wird. Die durch § 9 BefBedV[1] festgelegte minimale Bearbeitungsgebühr darf nicht erhoben werden, wenn die Schuld nicht bei den Studierenden liegt. Es muss ein umfangreiches Systemmonitoring durchgeführt werden, sodass die Beweislast einfach prüfbar ist. Die Datenverabeitung zur Erstellung und Bereitstellung der Semestertickets und Studierendenausweisen darf nur in der EU und DSGVO-konform geschehen. Dies schließt insbesondere die Verwendung von Rechenzentren von Firmen, die unter den CLOUD Act[2] fallen, aus. Die Datenverarbeitung ist regelmäßig zu evaluieren.

Diskussion

Abstimmung

Der Antrag wurde mit (10/1/3) angenommen (vergl. Abstimmungslink).

7. Entsendungen

7.1 Pool-Vernetzungs-Treffen

Es werden keine Personen entsendet.

7.2 Studentischer Akkreditierungspool

Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (11/0/3) in den Pool entsandt (vergl. Abstimmungslink).

7.3 MeTaFa

Es werden keine weiteren Personen zur MeTaFa entsendet. Die Geschäftsleitung ist immer entsandt.

7.4 Weitere BuFaTas

Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (10/0/4) zu den genannten BuFaTaen entsandt (vergl. Abstimmungslink).

7.5 Parlamentarischer Abend

Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (10/0/4) zum Parlamentarischen Abend entsandt (vergl. Abstimmungslink).

8. Wahlen

Als Wahlleitung werden Andreas (TUI) und Felix (RWTH) gewählt.

8.1 Geschäftsleitung

Louis stellt die Aufgaben der Geschäftsleitung vor.

Vorschlag der Kandidierenden

Die Kandidierenden würden das Amt annehmen und stellen sich kurz vor. Den Wahlmodus legt die Geschäftsordnung fest.

Abstimmung

Es wird eine geheime Wahl gefordert. Die geheime Abstimmung hat das folgende Ergebnis gebracht.

Damit wurden Misheel (RWTH Aachen), Lukas (Uni Stuttgart) und Kris (KIT) zur Geschäftsleitung gewählt und nehmen die Wahl an. Die Geschäftsleitung wird aus ihren Reihen benennen, wer die hauptamliche Geschäftsleitung übernehmen wird.

8.2 Referent*innen

Nachwuchsbeauftragten

Michéle stellt die Arbeit der Nachwuchsbeauftragten vor.

Die folgenden Personen sind vorgeschlagen und stellen sich kurz vor.

Es wird in cumolo gewählt. Alle nehmen die Wahl an. Michéle (Uni Augsburg), Nicolas (FAU), Ruven (UdS) und Pia (TUI) werden mit (14/0/0) als die Nachwuchsbeauftragten gewählt.

Es wird angeregt, dass die Personen eine Hauptansprechperson aus ihrem Kreis bestimmen.

Akkreditierungsbeauftragten

Eugen stellt die Arbeit der Akkreditierungsbeauftragten vor.

Die folgenden Personen sind vorgeschlagen und stellen sich kurz vor.

Es wird in cumolo gewählt. Alle nehmen die Wahl an. Ariane wird mit (13/0/1) als die Nachwuchsbeauftragten gewählt.

8.3 Wahl Interviewbeauftragte für nächsten AK Internationalisierung

Es stellen sich folgende Personen zur Wahl:

Die Personen wurden mit (M/0/0) gewählt.

9. Nächste Tagungen

Es wird intensiv nach einer austragenden Fachschaft für die 31. Tagung gesucht.

10. Sonstiges

Es wurden die Preise der Poster-Session übergeben.

oAKs bis zur nächsten KaWuM

Lied für Adventskalender der DGM wurde fesgelegt.

Es wurde von den Buddy-Treffen berichtet.

Die KaWuM dankt Louis (Uni Stuttgart) für seine Arbeit in der Geschäftsleitung.

Es wurde der Orga und den Helfenden gedankt.