Änderungen beim Notar/Ortsgericht (ca. 30€)
Man muss aufpassen, dass man politisch nicht parteilich ist. Hochschulpolitik ist keine Parteipolitik!
Mitglieder haben Einfluss auf Verein (bei KIT: nur erweiteter Vorstand, das sind (in der Hochschulwahl) gewählte Fachschaftsvertreter + Finanzmenschen die nicht über die VS-Wahl gewählt werden, sondern über die * * Fachschaftsversammlung (alle Studierenden))
Marburg: eher Förderverein mäßig (aktive Mitglieder/ Fördermitglieder)
Aufwand/juristen-deutsch, gibt aber viele Vorlagen
Beschlussfähigkeit wird in der Satzung definiert → sinnvolles Mittelmaß
Verein kann Geld einnehmen, ein eigenes Konto führen.
Verein ist haftbar für schäden - dafür kann auch eine Haftpflichtversicherung (ca. 1000€ im Jahr) abgeschlossen werden (Schäden bis zu 3 Mio. versichert)
Gewinn wird reinvestiert → Gemeinnützigkeit
Steuern bezahlen - man kann auch einen Steuerberater einstellen. Wenn man unter dem Freibetrag (60000€ Umsatz im Jahr) liegt, muss man keine Steuern zahlen. Man muss allerdings eine Steuererklärung machen.
Man muss zur Bank gehen, wenn sich die Kontoführung ändert.
Zum Notar muss man nur, wenn der Vorstand oder die Satzung sich ändert. Ständig die Satzung ändern ist unklug, weil das Geld kostet.
Ein Verein hat kaum laufende Kosten (Kontoführungsgebühren, Notarkosten wenn nötig).
Im worst case haftet der Vorstand für Schäden persönlich. Zum Beispiel Schäden bei Veranstaltungen wie OPhase.
Man muss einen Jahresabschlussbericht über die Finanzen schreiben, und eine Kassenprüfung durchführen.
Die Kassenprüfung wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig, die MV entlastet den Vorstand.
Im Falle einer Auflösung muss geregelt werden, wo das Geld hingeht (kann Zweckgebunden sein)
Haushaltsplan kann man aufstellen.
Wenn man in der Fachschaft eine Veranstaltung macht, ist man sowieso schon immer persönlich Haftbar.
In Aachen: Wenn man gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates ist, haftet die Studierendeschaft für Schäden auf Veranstaltungen. Man muss sich erkundigen, ob das bei der eigenen Uni auch so ist.
Behördlich angeordnete Satzungsänderungen sollten vom Vorstand beschlossen werden dürfen. Beispiel: Redaktionelle Änderungen der Satzung.
Datenschutz?
Mitgliedsbeiträge?
Organe des Vereins - Mitgliederversammlung und Vorstand (mehr ist nicht empfehlenswert)
Spenden vs Mitgliedsbeiträge von Fördermitgliedern - Es macht Sinn, das über Mitgliedsbeiträge zu machen, weil man die auch von den Mitgliedern einziehen lassen kann.
Die MV muss nicht öffentlich sein.
Satzung zuvor dem Finanzamt zeigen (Dunstkreis KaWuM befragen) → Gemeinnützigkeit
Steuererklärung beim gemeinnützigen Verein muss nur alle drei Jahre geschehen, dann aber für die drei Jahre rückwirkend.
Man kann Daten über Mitglieder wie Email oder Postadresse speichern, um sie darüber einzuladen.
Einladung: „Schriftlich“ = Toter Baum. „Textform“ = auch elektronisch.
Man kann sich auch mit anderen Fachschaften zusammentun und den Workload teilen, muss sich allerdings auch verstehen.