Konferenz: 30. KaWuM in Darmstadt
Datum: 09. November 2025
Leitung: Misheel (RWTH)
Protokoll: Markus (RWTH)
Beginn: 12:00 Uhr
Ende: 15:00 Uhr
Anwesende Fachschaften: Fachschaft Materialwissenschaften (TU Darmstadt), WT Fachschaft (TH Nürnberg), Fachschaft Ing. Bayreuth (Universität Bayreuth), Fachgruppe Materialwissenschaft der Universität Stuttgart (Universität Stuttgart), FAU-WW (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Fachschaft MatWerk (Universität des Saarlands), Fachschaft Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (RWTH Aachen University), Fak4. TUBAF (TU Bergakademie Freiberg), Fachschaft Physik (Philipps-Universität Marburg), Fachschaftsrat für Elektro- und Informationstechnik (TU Ilmenau), Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen (Karlsruher Institut für Technologie), Fachschaft Physik & Medizinische Physik (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Fachschaft für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie (TU Bergakademie Freiberg)
Angemeldete Fachschaften: Fachschaft Materialwissenschaften (TU Darmstadt), WT Fachschaft (TH Nürnberg), Fachschaft Ing. Bayreuth (Universität Bayreuth), Fachgruppe Materialwissenschaft der Universität Stuttgart (Universität Stuttgart), FAU-WW (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Fachschaft MatWerk (Universität des Saarlands), Fachschaft Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (RWTH Aachen University), Fachschaft Ingenieurwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Fak4. TUBAF (TU Bergakademie Freiberg), Fachschaft Physik (Philipps-Universität Marburg), Fachschaftsrat für Elektro- und Informationstechnik (TU Ilmenau), Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen (Karlsruher Institut für Technologie), Fachschaft Physik & Medizinische Physik (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Fachschaft für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie (TU Bergakademie Freiberg)
Die Geschäftsleitung stellt die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Misheel (RWTH) schlägt sich selbst für die Sitzungsleitung vor. Markus (RWTH) schlägt sich selbst für die Protokollführung vor.
Beide werden mit (40/0/0) gewählt (vergl. Abstimmungslink).
Die Tagesordnung wird mit (39/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Das Proktokoll des Zwischenplenums der 30. KaWuM in Darmstadt wird mit (37/0/1) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Die vorgenommenen Aufgaben wurden erledigt. Einige Texte der Fachschaften fehlen noch und sollen ergänzt werden, sobald diese existieren.
Die Struktur des Akkreditierungswesens (inklusive Studentischem Akkreditierungspool), die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Akkreditierungsverfahren wurden vorgestellt. Die Präsentation dazu ist auf der Cloud zu finden. Die Akkreditierungsberichte der eigenen Studiengänge und Hochschulen wurde gesucht und gelesen.
Düsseldorf: Nachtverkehr gewünscht (in Stadt bereits vorhanden, Uni wird nicht angefahren)
Aachen: Straßenbahn am Campus gewünscht(trauert der Campusbahn nach) https://de.wikipedia.org/wiki/Campusbahn
Saarbrücken: Ausbau und stabilisierung des bestehenden Angebots
Marburg: Änderungsanträge werden bereits umgesetzt
Bayreuth: Verbindung zu BayBatt soll verbessert werden
Nürnberg: Straßenbahnen sollen bereits erweitert werden, ist aber teuer, Es wird eine Stadt- Umlandbahn von Nürnberg nach Erlangen bis Herzogenaurach geplant, da ein hohes Pendelaufkommmen in der Region vorhanden ist
Bedürfnisse sind insgesamt sehr individuell
Gleichstellungskonzepte sind alle noch am laufen. Bei Darmstadt hat die MAWi interne Stelle große Forschritte gemacht. Fachschaften haben allgemein kein internes Gleichstellungskonzept. Bayreuth hat massive Probleme mit Sexismus sowohl an der Uni allgemein als auch intern in der Fachschaft.
Antrag einen online AK für die nächste KaWuM anstreben.
Die Teilnehmenden des Arbeitskreises haben sich über die Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung sowie der damit verbundenen Vorgehen ausgetauscht. Wissen von bestehenden Vereinen wurde weitergegeben. Fazit: Es ist alles machbar.
Die Social Media Accounts der einzelenen Fachschaften wurden kurz aufgezählt und angeschaut. Zuständigkeiten für die Accounts klar zu definieren, ist sinnvoll. Alle Infos über alle Kanäle zu verbreiten funktioniert am besten und erreicht die meisten Studis. Aktuelle Social Media Beauftragte der KaWuM will ihren Job abgeben, wer möchte den Job übernehmen?
Es wurde anfangs kurz eine Übersicht über das Thema Awareness und Awarenesskonzepte gegeben und anschließend gemeinsam ein beispielhafter Wertekodex auf Basis des vorliegenden KaWuM-Exemplars erarbeitet. Zudem liegt in der Cloud eine Art „How To Awarenesskonzept“-Dokument vor, auf wessen Basis es möglich ist Fachschafts-Konzepte zu erstellen.
Die Umfrage zur Awareness während der 29. KaWuM in Saarbrücken wurde besprochen und auch für diese KaWuM mit entsprechenden Fragen geplant. Nach der Ideensammlung für ein konkretes Awareness-Konzept wurde dieses ausformuliert und ist in der Cloud zu finden.
Grobe Tendenz zu weniger Laborpraktika (TUDa, FAU) Vergleich zwischen den Unis in Bezug auf die Vorpraktika und Studiengangsentwicklung Sehr viel Vernetzung
Austausch und Update zur aktuellen Situation zu den anderen Studiengängen können sehr hilfreich sein, daher sollte man es vielleicht behalten. Vorschlag im Plenum: evtl. ständiger TOP im AK Vernetzen, mit guter Vorbereitung, damit man es in ca. 10-15 Minuten abschließen kann. Wenn es keine Veränderungen gab, wird nicht berichtet. Wenn schon, dann Stichpunktartig. Hierfür sollten die Punkte vorbereitet werden und jemand mit Erfahrung berichten können. Ziel hiervon wäre eine Argumentations- und Informationsammlung, die bei Umstrukturierung die Fachschaften unterstützen kann. Daher können Themen für AKs kommen, aber Lehre AKs sollten nicht nur Austausch und Vernetzung sein, es sollten auch konkrete Maßnahmen besprochen werden.
Gedicht wurde geschrieben.
Es liegen die folgenden Anträge vor.
Antragsteller: Markus (RWTH).
Die Satung und die Geschäftsordnung in den zu ändernden Formen liegen in der KaWuM-Cloud Änderungsordnung der Satzung und Änderungsordnung der Geschäftsordnung.
Der Antrag wurde mit (12/0/1) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT)
Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften bestätigen und erweitern die Resolution "KI-Tools an Hochschulen”, welche auf der 51,5. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften verabschiedet wurde.
KI-Tools sind nach unserem Verständnis generative oder klassifizierende Hilfsmittel, um z. B. Medien (Texte, Bilder, …) anhand von Stichworten zu generieren, oder semantische Inhalte in Dokumenten zu suchen oder zu bewerten. Mit KI-Inhalten bezeichnen wir jene Werke, die unter signifikanter Mithilfe von KI-Tools erstellt werden.
Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften fordern die Hochschulen dazu auf, den Einsatz von KI-Tools hochschulweit einheitlich zu regeln und dabei folgendes zu beachten:
Regelungen müssen hochschulweit gelten und passen sich neuen Entwicklungen an, indem sie nicht an spezifische Modelle oder Tools gebunden sind. Ordnungen sollen klarstellen, welche Verwendungen von KI-Tools von der Hochschule ausgeschlossen werden. Die getroffenen Regelungen sind Studierenden transparent zu kommunizieren. Das macht sie für Studierende nachvollziehbar und unabhängig von den Entscheidungen einzelner Dozierender.
KI-Tools bieten nach unserer Einschätzung keinen größeren Nutzen als menschliche Expert:innen. Die Möglichkeit, Inhalte von anderen erstellen oder verbessern zu lassen und als eigene Leistung auszugeben, besteht bereits ohne technische Hilfsmittel. Prüfungsformen werden durch das Erlauben von KI-Tools nicht empfindlicher gegenüber Fremdleistungen.
Dabei ist insbesondere die Auseinadersetzung mit den möglichen Risiken der Nutzung essenziell. Ein KI-Tool kann in vielen Fachbereichen Prozesse vereinfachen und zu dem Inhaltlichen Lernerfolg der Studierenden beitragen. Studierenden muss der verantwortungsvolle Umgang vermittelt werden, insbesondere fachspezifische Informationsmaterialien und Veranstaltungen sind notwendig.
Es ist darauf zu achten, dass geschützte Daten von KI-Tools nicht repliziert werden können und es für das Studium nicht erforderlich ist und sein darf, persönliche Daten an Drittanbieter weiterzugeben.
Um wissenschaftlichen Standards genüge zu tun, müssen KI-Inhalte und ihren Ursprung eindeutig identifizierbar gemacht werden (Attribution), womit der Prozess der Erstellung von Inhalten bzw. die Art der Verwendung von KI nachvollziehbar gemacht werden soll. Zusätzlich ist – wenn möglich – eine Reproduzierbarkeit der KI-Inhalte, zumindest aber eine Nachvollziehbarkeit des Erstellungsprozesses durch ausreichende Protokollierung zu gewährleisten.
Die Regelungen zur Attribution sind nicht an ein Studienfach oder KI-Tool zu binden. Klar definierte Regeln erlauben eine wichtige Vergleichbarkeit. Idealerweise ist eine einheitliche Regelung über alle Hochschulen hinweg zu finden. Die Attribution sollte mindestens das verwendete KI-Tool sowie die verwendete Version und relevante Eingabe-Parameter umfassen.
Einige KI-Tools können sehr teuer sein sowie andere Barrieren zur Verwendung aufweisen. Bei verpflichtender Verwendung spezieller KI-Tools muss sowohl die Kostenübernahme als auch die Erfüllung dieser anderer Voraussetzungen durch die Hochschule für alle Studierenden gleich angeboten werden. Unterschiede in der Bewertung rein auf Basis der Qualität unterschiedlicher KI-Tools müssen verhindert werden.
Zur Verhinderung unerlaubter Nutzung von KI-Tools in Abgaben und Prüfungen werden teilweise Techniken eingesetzt, welche die Barrierefreiheit gegenüber Studierenden erheblich verschlechtern. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Textaufgaben als Bild. Derartige Workarounds müssen vermieden werden. Um Täuschungsversuchen vorzubeugen ist es deshalb immer zielführender, Prüfungsmodi und -fragen kompetenzorientiert zu gestalten.
In der Wissenschaft und Lehre gibt es qualitätssichernde Prozesse, um Personen für ihre Bildungsbereiche auszubilden und ihnen eine Lehrbefugnis zu erteilen. Dies ist ein relevanter Aspekt des Bildungswesens, den ein KI-Tool explizit nicht erfüllen kann. Der Output eines KI-Tools kann in den meisten Fällen nicht klar genug nachvollzogen werden und kann demnach nicht durch Validierungsprozesse auf die Erfüllung wissenschaftlicher Standards geprüft werden.
Eine solche Bewertung führt zu Unklarkleiten und ist weder deterministisch noch im Nachhinein begründbar. Somit sind Bewertungen und Teilbewertungen von Leistungen durch KI-Tools, die für den Studienverlauf relevant sind, in sich nicht gerecht. Außerdem haben KI-Tools leistungsverzerrende Bias. Auch eine Nachkontrolle durch ein:e menschliche:n Prüfer:in birgt die Gefahr für mangelnde Sorgfalt und ist vollkommen inakzeptabel. Die Bewertung muss deshalb immer vollständig Menschen – mit der in der Erklärung zu Punkt 8 erwähnten Befugnis – überlassen werden.
Der Antrag wurde mit (12/0/1) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT)
Die 52,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften fordert die in den Ländern zuständigen Organe, wie Ministerien, Parlamente und Hochschulverwaltungen, auf:
Es werden Fragen geklärt, wie die Finanzierung von Hochschulen von Bund und Ländern sichergestellt werden kann.
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT)
Wir, die 93. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften, fordern die deutschen Hochschulen und Bildungsministerien auf, eine Anonymisierung (1: Uns ist bewusst, dass auch Prüfungsnummern und digitale Alternativen nicht anonym sind. Hier handelt es sich um Pseudonymisierung, da die Note zum Schluss der Person zugeordnet wird. Dennoch ist Anonymisierung ein häufig benutzter Begriff zu diesem Thema) von Klausuren festzuschreiben.
Anonymisierung von Prüfungen ist wichtig, um die Prüfungsteilnehmenden vor kognitiver Verzerrung der Korrektor*innen zu schützen. Es geht zum einen um unterbewussten Einfluss auf die Note, zum Beispiel bei FLINTA* Personen (2: Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender Personen) und Studierenden, deren Name einen Migrationshintergrund vermuten lässt. Zum anderen können auch das Verhalten der Personen in den Vorlesungen und die dadurch entstehenden (Vor-)Urteile in die Bewertung einfließen. Schließlich werden Prüfungen teils ebenfalls von Studierenden korrigiert, wodurch eine Einflussnahme auf die Korrektur aufgrund persönlicher Beziehungen zwischen Studierenden durch unzureichende Anonymisierung begünstigt wird. Selbst wenn sich keine Absicht dahinter verbirgt, lässt sich sozialwissenschaftlich feststellen, dass Merkmale wie Migrationshintergrund, Geschlecht, etc. einen (meist negativen) Einfluss auf die Bewertung von Prüfungsleistungen haben können. (3: Bias in Grading, 07 Aug 2010, DOI: http://dx.doi.org/10.3200/CTCH.56.3.191-192, Bias in grading: A meta-analysis of experimental research findings, 2016, DOI: https://doi.org/10.1177/0004944116664618, Objective assessment criteria reduce the influence of judgmental bias on grading, 15 April 2024, DOI: https://doi.org/10.3389/feduc.2024.1386016) Zum Beispiel wurde an der Uni Bielefeld und an der TU Dresden deshalb die Anonymisierung mittels Matrikelnummer eingeführt.4
Jedoch halten wir Matrikelnummern als Form der Anonymisierung nicht für ausreichend. Zwar mindern sie das Risiko, durch Vorurteile und Stereotypen die Bewertung zu beeinflussen, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass Korrektor*innen die Matrikelnummern auf anderen Wegen den Studierenden zuordnen können, z. B. wenn sie ihnen im Extremfall aktiv schaden wollen. Außerdem wollen wir Menschen schützen, die – beispielsweise durch ein Amt – in Auseinandersetzung mit Prüfenden stehen, und ihnen die Möglichkeit geben, diese Auseinandersetzung zu führen, ohne sich um Benachteiligung zu sorgen.
Wir halten die Einführung von einmaligen Prüfungsnummern für wesentlich, wie sie zum Beispiel einige Institute an der TU Braunschweig eingeführt haben. (5) Eine einmalige Prüfungsnummer ist eine randomisierte oder laufende Nummer, die sich für die Studierenden regelmäßig ändert, z. B. für jede Klausur oder jedes Semester. Eine Anonymisierung kann beispielsweise durch ein ergänzendes Deckblatt(6: Hierbei gibt es ein zusätzliches Blatt zur Klausur, auf welchem der Name mit der Prüfungsnummer verbunden wird. Vor der Korrektur werden das Deckblatt und die Klausur voneinander getrennt, sodass die Klausur nur noch die Prüfungsnummer trägt. Dies soll durch eine Person erfolgen, welche nicht an der Korrektur beteiligt ist.) realisiert werden.
Begrüßenswerte Alternativen zur Prüfungsnummer bietet die Digitalisierung, z. B. mit Barcodes oder einer digitalen Korrektur: Liegen die Prüfungsleistungen digital vor (etwa nach einem Scan), kann das System die Identifikationsmerkmale in der Korrekturansicht entfernen.
Deshalb halten wir die Anonymisierung von Klausuren nicht nur für technisch möglich, sondern auch für einen wichtigen Schritt, um eine faire und vorurteilsfreie Beurteilung aller Student*innen zu gewährleisten.
Es wird darüber diskutiert ob eine Matrikelnummer ausreichend ist oder eine Prüfungsnummer notwendig und ob eine Prüfungsnummer umsetzbar ist.
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT).
Resolution studentische Mitglieder in Zulassungs- und Zugangsgremien (KoMa)
Wir, die 93. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften, fordern, dass studentische Vertretungen mindestens als beratende Mitglieder Teil der Gremien der Zulassungen und Zugängen zu Studiengängen sind.
In diesen Gremien werden studentische Belange behandelt, daher ist es wichtig, studentische Perspektiven aktiv in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.
Durch ihre Erfahrung in dem betreffenden Studiengang haben Studierende einen hilfreichen Überblick über die Lehre und die entsprechenden Einstiegsvoraussetzungen. Sie können durch ihre vergleichbare Situation gut einschätzen, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.
Außerdem ist die studentische Partizipation auch aus Gründen der Transparenz gegenüber der Studierendenschaft unverzichtbar. So wird einer ungerechten Behandlung von Bewerbenden vorgebeugt.
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT)
Resolution zur Finanzierung von Hochschulen und Studierenden (ZaPF)
Am 18. März 2025 wurde vom Bundestag eine Grundgesetzänderung beschlossen, die ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur ermöglicht und Verteidigungsausgaben ab einer gewissen Höhe von der Schuldenbremse ausnimmt (1). Statt der dringend notwendigen Ausfinanzierung von Bildung, Kultur und Sozialem wird in diesen Bereichen großflächig gekürzt.
In Berlin sollen beispielsweise 250 Millionen Euro (2), in NRW etwa 255 Millionen Euro dauerhaft eingespart werden. Ebenso wird in NRW geplant, 240 Millionen Euro aus den Rücklagen zu entnehmen (3). In Schleswig-Holstein werden Kürzungen durch die Einführung von Verwaltungsgebühren auf die Studierenden abgewälzt (4) und in Hessen wird knapp eine halbe Milliarde aus den Baurücklagen der Unis zum Ausgleich des Haushaltsdefizits herangezogen (5). Gleichzeitig spricht der Hamburger Finanzsenator von einem Sanierungsstau im Hochschulbau in Höhe von 140 Milliarden Euro [https://www.spiegel.de/panorama/bildung/hochschulen-noetige-sanierungen-wuerden-140-milliarden-euro-kosten-a-79feaffd-2ac9-417c-97aa-d82366cd1242|6]]).
Gerade in Zeiten steigender Kosten dürfen wir keine Kürzungen hinnehmen. Vielmehr muss der Zugang zu weiterführender Bildung durch ein existenzsicherndes BAföG für alle sichergestellt werden.
Wenn wir eine exzellente und soziale Bildungsinfrastruktur wollen, müssen wir entsprechend in diese investieren. Dabei sollten wir nicht vor Schulden zurückschrecken: Denn eine Investition in die Bildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.
Dafür muss Geld da sein!
Die Antwort auf eine Zeit zunehmender Krisen darf nicht eine Kürzung in Hochschulbildung sein. Breit verfügbare und hochwertige Bildung ist essentiell für die Lösung heutiger und zukünftiger Probleme und kann nur durch eine ausreichende Finanzierung aller Fachbereiche sichergestellt werden.
Die ZaPF fordert entsprechend von den Landesregierungen, dass das inflationsbereinigte Budget aller öffentlichen Hochschulen erhöht wird, wenigstens aber erhalten bleibt. Sie bekräftigt darüber hinaus erneut ihre Forderung nach einem elternunabhängigen, existenzsichernden BAföG (7), um den Zugang zu weiterführender Bildung für alle langfristig zu sichern. Außerdem fordern wir den Bund dazu auf, die Länder dabei finanziell zu unterstützen.
Damit schließen wir uns insbesondere auch der Resolution gegen die Kürzungen im Hochschulbetrieb der 92. KoMa und der 53,0 KIF an (8).
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT)
Die Qualität von Lehre und Studium ist ein wesentliches Anliegen aller Beteiligten im Hochschulwesen. Für Studierende sind verlässliche Informationen über die Qualitätssicherung ihrer Studiengänge unverzichtbar, insbesondere im Hinblick auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Transparenz in hochschulischen Entscheidungsprozessen ist nicht nur ein Ausdruck von Verantwortung, sondern auch ein zentraler Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis.
Mit der Novellierung der Musterrechtsverordnung (MRVO) am 21.11.2024 wurde ein wichtiger Schritt hin zu öffentlicher Transparenz zurückgenommen. Die ersatzlose Streichung der Veröffentlichungspflicht des Akkreditierungsentscheids systemakkreditierter Hochschulen (vgl. § 29 alte MRVO) hat gewachsene Transparenzstrukturen abgebaut. Zwar erlaubt § 18 Abs. 4 der neuen MRVO weiterhin die optionale Veröffentlichung weiterer Unterlagen wie Gutachten oder Entscheidungsbegründungen. Eine bloße Möglichkeit ersetzt jedoch keinen verbindlichen Standard. Die verpflichtende Veröffentlichung einer „Kurzzusammenfassung der Qualitätsentwicklung“ bleibt aus studentischer Sicht deutlich hinter dem Anspruch an eine offene, überprüfbare und nachvollziehbare Qualitätssicherung zurück. Dies ist besonders kritisch im Hinblick auf den Akkreditierungsbericht, der als zentrale Qualitätsdarstellung wesentliche Einblicke in Stärken und Entwicklungsbedarfe von Studiengängen bietet.
Ohne eine verpflichtende Veröffentlichung des Berichts fehlt ein wesentliches Element wissenschaftlicher Nachvollziehbarkeit. Eine Veröffentlichungspflicht der vollständigen Qualitätsberichte wäre nicht nur ein Schritt zu mehr Transparenz, sondern auch ein notwendiger Beitrag zur Wahrung und Förderung guter wissenschaftlicher Praxis im Bereich der Qualitätssicherung. (vgl. Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Kap. 3, Abs. 3.3, Leitlinie 7)
Die Wissenschaftler*innen führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden.
Im Rahmen der Systemakkreditierung wird ein Akkreditierungsbericht für den internen Gebrauch bereits erstellt. Aus unserer Sicht entsteht der Hochschule durch dessen Veröffentlichung kein erheblicher Mehraufwand und auch keine negativen Konsequenzen. Im Gegenteil: Eine Veröffentlichung zeigt die Bereitschaft, sich offen mit den eigenen Stärken und Schwächen auseinanderzusetzen, als Zeichen von Selbstbewusstsein und gelebter Qualität. Die Veröffentlichung entsprechender Akkreditierungsberichte ist in der Programmakkreditierung längst üblich. Es sollte selbstverständlich sein, diesen Standard auch auf die Systemakkreditierung zu übertragen.
Wir fordern deshalb eine selbstverpflichtende Veröffentlichung des vollständigen Qualitätsberichts für systemakkreditierte Hochschulen als Ausdruck einer Kultur der Transparenz und zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Studienqualität.
Die FaTaMa fordert die Fachschaften an systemakkreditierten Hochschulen auf, diese Forderung aktiv in die zuständigen Gremien und an die verantwortlichen Stellen der Hochschulen einzubringen. Weiterhin fordern wir andere BuFaTas auf, sich dieser Resolution anzuschließen und über ihre Fachschaften Druck auf die Hochschulen auszuüben, um mehr Transparenz und eine höhere Qualität zu erreichen.
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jule (TU Ilmenau)
Erreichbarkeit
Diese Kontaktmöglichkeiten sind nur zu im Vorhinein kommunizierten Zeiten aktiv.
Grundlagen Während der KaWuM sind alle Teilnehmenden sowie Helfende und Sonstige dazu verpflichtet, sich an den Verhaltenskodex zu halten. Dieser sorgt dafür, dass sich alle Teilnehmenden, Organisierenden, Unterstützenden und Mitarbeitenden bei Veranstaltungen respektvoll, diskriminierungsfrei und achtsam verhalten. Jede Person verpflichtet sich, durch ihre Teilnahme, Grenzen anderer zu achten, ein unterstützendes Umfeld zu fördern und im Bedarfsfall Awareness-Personen anzusprechen oder deren Entscheidungen zu respektieren. Dies muss auch im Zuge der Anmeldung bestätigt werden. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze kann eine Person von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Hierbei liegt die Entscheidung im Ermessen der Geschäftsleitung in Absprache mit der Organisierenden Fachschaft und dem Awareness-Team.
Die Geschäftleitung und das Awareness-Team bemüht sich darum, bestmöglich über das Awareness-Konzept, die Erreichbarkeit der Awareness-Personen und weitere Awareness-Angebote aufzuklären und zu informieren.
Veranstaltungen Bei Veranstaltungen mit Alkoholkonsum ist das Awareness-Team verstärkt zu kennzeichnen.
Awareness-Personen Während der Tagung versucht die KaWuM mindestens eine Awareness-Person zu stellen, welche sich mit einer vorab Kommunizierten Kennzeichnung kennzeichnen. Wenn möglich, stellt die KaWuM mehrere Awareness-Personen unterschiedlichen Geschlechts und Ethnizität. Diese Personen sind während ihrer Einsatzzeit über vorher festgelegte Kommunikationsmedien erreichbar. Awareness-Personen handeln vertraulich und unterstützen Betroffene bei Bedarf auch beim Kontakt mit weiteren Stellen. Während ihrer Schicht müssen Awareness-Personen zwingend nüchtern sein.
Dieser Kodex gilt für alle Beteiligten. Er soll sicherstellen, dass die Tagung in einem respektvollen, diskriminierungsfreien und achtsamen Rahmen stattfinden.
Respektvolles Miteinander Wir begegnen einander mit Wertschätzung, Rücksicht und Verantwortung. Jede Person trägt dazu bei, dass ein offenes, freundliches und respektvolles Klima entsteht, in dem sich alle wohlfühlen können.
Grenzen achten Die persönlichen, körperlichen und emotionalen Grenzen anderer sind jederzeit zu respektieren. Ein „Nein“ wird in jedem Fall akzeptiert — egal ob es um Gespräche, Nähe, Aktivitäten oder anderes geht. Hinweis: Aufnehmen des „Nur Ja ist Ja“ Konzepts?
Keine Diskriminierung Diskriminierende, abwertende, beleidigende oder sexualisierte Kommentare und Handlungen haben keinen Platz. Wir wollen eine Atmosphäre schaffen, die frei von Ausgrenzung ist — unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen Merkmalen.
Bewusstsein für Verantwortung Machtgefälle dürfen nicht ausgenutzt werden. Wer in einer besonderen Rolle ist, geht mit dieser Verantwortung sensibel und fair um.
Sicherer Rahmen Alle tragen Verantwortung dafür, dass Veranstaltungen diskriminierungsfrei, inklusiv und sicher verlaufen. Dazu gehört auch, aufmerksam zu sein, hinzuschauen und andere zu unterstützen.
Umgang mit Drogen und Alkohol Der Konsum von bewusstseinsverändernden Mitteln erfolgt verantwortungsvoll. Niemand darf durch den Konsum das eigene Verhalten oder die Sicherheit anderer gefährden. Niemand wird gedrängt bewusstseinsverändernde Mittel zu konsumieren.
Awareness beachten Das Awareness-Konzept der KaWuM gilt für alle. Awareness-Personen sind jederzeit ansprechbar und handeln vertraulich. Ihren Entscheidungen ist Folge zu leisten, da sie für das Wohlergehen aller verantwortlich sind.
Vertraulichkeit Persönliche Informationen, die im Rahmen der Tagung geteilt werden, werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit dem klaren Einverständnis der involvierten Personen geteilt.
Konflikte ansprechen Probleme, Grenzverletzungen oder Konflikte sollen respektvoll angesprochen werden. Wenn das nicht möglich ist, stehen weitere Personen als neutrale und unterstützende Anlaufstellen bereit.
Solidarität zeigen Wir lassen niemanden allein, der von Grenzverletzungen oder unangenehmen Situationen betroffen ist. Betroffene werden unterstützt – sei es durch Zuhören, Begleiten oder das Hinzuziehen von weiteren Personen.
Es werden Rückfragen geklärt. Es werden Anmerkungen zum Antragstext vorgenommen, die Änderungen des Antragstexts nachsichziehen würden. Es wurde vorgeschlagen, das Konzept unter dem Vorbehalt zu beschließen, dass es die nächsten zwei Tagungen auszuprobieren und bei der 32. KaWuM mit allen notwendigen Änderungen endgültig zu beschließen.
Der Antrag wurde unter dem Vorbehalt, es die nächsten zwei Tagungen auszuprobieren und bei der 32. KaWuM mit allen notwendigen Änderungen endgültig zu beschließen, mit (11/0/2) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Es werden die Tagungen, zu denen entsendet werden kann, vorgestellt.
Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (13/0/0) zum PVT entsandt (vergl. Abstimmungslink).
Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (13/0/0) in den Pool entsandt (vergl. Abstimmungslink).
Die Geschäftsleitung ist immer entsandt. Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (11/0/2) in den Pool entsandt (vergl. Abstimmungslink).
Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (13/0/0) in zu den geannten BuFaTas entsandt (vergl. Abstimmungslink).
Es wird in cumolo abgestimmt. Die folgenden Personen werden mit (13/0/0) zur BAStA entsandt (vergl. Abstimmungslink).
Misheel stellt die Aufgaben der Geschäftsleitung vor. Es sind drei Plätze zuvergeben.
Die Kandidierenden würden das Amt annehmen.
Die Kandidierenden stellen sich selbst kurz vor.
Die geheime Abstimmung hat das folgende Ergebnis gebracht.
Ruven stellt die Aufgaben des Nachwuchs Referats vor.
Die Kandidierenden würden das Amt annehmen.
Die Kandidierenden stellen sich selbst kurz vor.
Die Wahl wird in cumolo durchgeführt. Die Abstimmung hat das folgende Ergebnis gebracht. Alle wurden mit (13/0/0) gewählt.
Vera stellt die Aufgaben des Referats Akkreditierung vor.
Die Kandidierenden würden das Amt annehmen.
Die Kandidierenden stellen sich selbst kurz vor.
Die Wahl wird in cumolo durchgeführt. Die Abstimmung hat das folgende Ergebnis gebracht. Alle wurden mit (13/0/0) gewählt.
Leonie stellt die Aufgaben des Referats Social Media vor.
Die Kandidierenden würden das Amt annehmen.
Die Kandidierenden stellen sich selbst kurz vor.
Die Wahl wird in cumolo durchgeführt. Die Abstimmung hat das folgende Ergebnis gebracht. Alle wurden mit (13/0/0) gewählt.
Ausrichtende Fachschaften als Ersatz für die 33. Tagung in Kiel wurde Erlangen.