Konferenz: 30. KaWuM in Darmstadt
Datum: 08. November 2025
Leitung: Misheel (RWTH)
Protokoll: Markus (RWTH)
Beginn: 15:00 Uhr
Ende: 17:30 Uhr
Anwesende Fachschaften: Fachschaft Materialwissenschaften (TU Darmstadt), Fachschaft Ing. Bayreuth (Universität Bayreuth), Fachgruppe Materialwissenschaft der Universität Stuttgart (Universität Stuttgart), FAU-WW (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Fachschaft MatWerk (Universität des Saarlands), Fachschaft Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (RWTH Aachen University), Fak4. TUBAF (TU Bergakademie Freiberg), Fachschaft Physik (Philipps-Universität Marburg), Fachschaftsrat für Elektro- und Informationstechnik (TU Ilmenau), Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen (Karlsruher Institut für Technologie), Fachschaft Physik & Medizinische Physik (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Fachschaft für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie (TU Bergakademie Freiberg)
Angemeldete Fachschaften: Fachschaft Materialwissenschaften (TU Darmstadt), WT Fachschaft (TH Nürnberg), Fachschaft Ing. Bayreuth (Universität Bayreuth), Fachgruppe Materialwissenschaft der Universität Stuttgart (Universität Stuttgart), FAU-WW (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Fachschaft MatWerk (Universität des Saarlands), Fachschaft Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (RWTH Aachen University), Fachschaft Ingenieurwissenschaften der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Fak4. TUBAF (TU Bergakademie Freiberg), Fachschaft Physik (Philipps-Universität Marburg), Fachschaftsrat für Elektro- und Informationstechnik (TU Ilmenau), Fachschaften Maschinenbau und Chemieingenieurwesen (Karlsruher Institut für Technologie), Fachschaft Physik & Medizinische Physik (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Fachschaft für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie (TU Bergakademie Freiberg)
Die Geschäftsleitung stellt die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Misheel (RWTH) schlägt sich selbst für die Sitzungsleitung vor. Markus (RWTH) schlägt sich selbst für die Protokollführung vor.
Beide werden mit (53/0/0) gewählt (vergl. Abstimmungslink).
Die Tagesordnung wird mit (51/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Das Proktokoll des Anfanungsplenums der 30. KaWuM in Darmstad wird mit (46/0/3) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Markus gibt Einblick in die IT der KaWuM und hat ein Linux Bootcamp gegeben.
Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung vorbereitet. Es wurde sich darüber ausgetauscht, wie Aufgaben innerhalb des Vorstands besser verteilt werden können. Weiterhin wurde über die Verlegung des Sitzes der Geschäftsstelle sowie eine bessere Bindung von KaWuMmels an die KaWuM beraten.
Der Vorstand hat über seine Arbeit berichtet. Die MV hat die Verlegung der Geschäftsstelle beschlossen. Es wurde sich über die Barzahlung von Teilnehmendenbeiträgen ausgetauscht und ein Meinungsbild zur Abschaffung der Barzahlung wurde positiv beschieden. In diesem Zusammenhang möchte die MV das Plenum fragen, welche Gründe es bei Fachschaften gibt, die für den Beibehalt der Bahrzahlung sprechen.
Gründe für Fachschaften für das Nutzen einer Barzahlung:
Meinungsbild zur Abschaffung der Bargeldzahlung (m/0/15)
WARNING: Read the fine print on software licences
Solutions:
Idee: Resolution bezüglich des US-Software-Embargos in Bezug auf die Diskriminierung von internationalen Studierenden
Die Änderungsanträge wurde besprochen und in Teilen angepasst. Die angepassten Versionen liegen in der KaWuM-Cloud Änderungsordnung der Satzung und Änderungsordnung der Geschäftsordnung
Es wurde sich über verschiedene Awareness-Konzepte in den Fachschaften ausgetauscht. Es wird vorgeschlagen nochmal einen AK zu How to Awareness-Konzept zu halten diese KaWuM und dies im Zwischenplenum anzumerken.
Es werden verschiedene Resolutionen anderer Fachschaftentagungen vorgestellt und diskutiert, welche zur Abstimmung vorgestellt werden und an welcher Stelle auf dem Zwischenplenung diskutiert werden soll, ob eine Resolution zur Abstimmung gestellt werden soll oder eine eigene erarbeitet werden soll. Vorgestellt werden sollen:
Es wurden Ideen überlegt, welche Möglichkeiten angeboten werden könnten, die Präsenz des Studienfachs MatWerk zu fördern. Dazu wurden sich Fragen überlegt, die in Kurzinterviews gestelt werden könnten. Im Zwischenplenum sollte gerfragt werden, ob eine Person in der KaWuM schon ein Mikrofon und/oder eine Kamera besitzt, die man für die Formate nutzen könnte. Da viele der Ideen mit Social Media Präsenz zu tun haben, sollte der AK Social Media informiert werden (Klärung von finanziellen und personellen Ressourcen, evtl. eigene Struktur dafür aufmachen)
Es wird die folgenden weiteren AKs nach dem Zwischenplenum:
Es gibt nichts zu berichten.
Die Geschäftsleitung berichtet von einem Onlinemeeting der MeTaFa. Thema war die nächste Präsenz-MeTaFa und der Austausch von Resolutionen.
Es waren viele Personen Vor-Ort und es fanden viele Interesannte Arbeitskreise statt. Es wurde zu einer Resolution im Endplenum lang diskutiert.
Es gibt nichts zu berichten.
Es wird aus der Arbeit und den Arbeitsgruppen des StMW berichtet, u.a. dem Stand des MatWerk-Koffers.
Folgende Fachschaften haben sich zurückgemeldet:
Die Losfee, ??? (Uni), nimmt die Verlosung vor.
Es ergibt sich:
Es liegen folgende Anträge zur Abstimmung vor.
Antragsteller: Jan-Eric (KIT).
Resolution: US Abhängigkeiten reduzieren
Die 53,0. Konferenz der deutschsprachigen Informatikfachschaften und die 92. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften ruft alle Fachschaften, Studierendenschaften und Hochschulverwaltungen auf, keine US-amerikanischen Cloud-Produkte mehr einzusetzen. Als Alternativen empfehlen wir, wo möglich, selbsthostbare Open-Source-Produkte. Diese können selbst oder von anderen europäischen Organisationen gehostet werden, welche nicht US-amerikanischem Recht unterliegen.
Um zu berücksichtigen, dass für die Öffentlichkeitsarbeit notwendige US-Social-Media-Platformen teilweise noch keine weit verbreiteten Alternativen haben, sehen wir die potentielle Notwendigkeit der temporären Weiternutzung dieser Dienste. Jedoch fordern wir aber insbesondere hier die zusätzliche Nutzung von freien Alternativen, und regelmäßiges Evaluieren ob die temporäre Weiternutzung der US-Social-Media-Dienste noch notwendig ist.
Wir fordern insbesondere Hochschulen und Hochschulverbunde auf, Kollaborations-Dienste wie unter anderem Chatsoftware und Datei-Austauschdienste für Studierende und Studierendenvertretungen zu betreiben.
Es gibt verschiedene Projekte, welche Alternativen für US-amerikanische Dienste und Softwareprodukte anbieten.(1, 2) Wir ermutigen Verantwortliche, u.a. mithilfe dieser Listen, Alternativen zu suchen und zu evaluieren.
Diese Alternativen können sowohl in hochschuleigenen Rechenzentren selber betrieben werden, als auch von Software-as-a-Service Anbietern bezogen werden.
Wir begrüßen auch hochschulübergreifende Dienstangebote, wie z.B. die NRW-Hochschulcloud Sciebo.(3) Diese ermöglichen es, kostengünstige und souveräne Dienste anzubieten.
Die Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Produkten ist aus verschiedenen Gründen problematisch.
Da US-amerikanische Firmen unter den CLOUD-Act fallen, ist die Nutzung der Dienste von diesen Firmen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, bedenklich und keinesfalls anratenswert. Die Rechtsgrundlage für die atenverarbeitung in den USA wurde bereits zwei Mal von dem EuGH für ungültig erklärt.(4, 5) Auch aufgrund der aktuellen politischen Situation in den USA ist das EU-U.S. Data Privacy Framework, die aktuelle Rechtsgrundlage für eine Datenverarbeitung in den USA, in einem unsicheren Zustand.(6)
Eine Verwendung von Diensten, die ausschließlich von US-Unternehmen angeboten werden, machen Bildungseinrichtungen von der Sanktionspolitik der US-amerikanischen Regierung abhängig. Beispielsweise wurde der Microsoft-Account des Chefermittlers des Internationalen Strafgerichtshof gesperrt. Dieser konnte aus diesem Grund nicht auf seine E-Mails zugreifen.(7)
Hier müssen auch Verwaltung, Forschung und Lehre vor dem Eingriff US-amerikanischer Ideologiepolitik geschützt werden. In den USA gibt es Regelungen und Empfehlungen, dass viele Worte (bspw. ”definition”, ”woman”, öbesity”) nicht mehr in offiziellen Verlautbarungen verwendet werden dürfen/sollen.(8) Diese dürfen nun auch nicht mehr in Forschung, welche aus US-Bundesmitteln finanziert wird, verwendet werden. Hier greift die US-Regierung in die Wissenschaft ein.
Meinungsbild: Soll die vorliegende Resolution abgestimmt werden? (m/0/1)
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT).
Resolution: Mitbestimmung ohne uns?
In Brandenburg wurden letztes Jahr bei der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes studentische Personalräte nach dem Vorbild Berlins eingeführt. Wir begrüßen dies und fordern nun die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen und vollwertige, gleichberechtigte Personalräte für studentisch Beschäftigte einzuführen.
Studentisch Beschäftigte stellen im öffentlichen Dienst die größte Repräsentationslücke dar. Im uneinheitlich föderalen System werden sie nur teilweise von bestehenden Personalräten vertreten und noch seltener an ihnen beteiligt.
Auch die aktuell bestehenden, eigenständigen Interessenvertretungen der studentisch Beschäftigten, wie sie in Hessen, NRW und Thüringen existieren, haben kaum gesetzliche Grundlage, um ihren Mitsprache- bzw. Vertretungsanspruch geltend zu machen und sind damit so gut wie handlungsunfähig.
Als ein signifikanter Anteil der Beschäftigten an den Hochschulen darf es nicht sein, dass studentisch Beschäftigte wenig bis keinen Einfluss auf ihre eigenen Arbeitsbedingungen haben. Zudem bieten Personalräte eine wichtige Beratungsstelle zwischen Kolleg*innen.
Die einfache Eingliederung studentisch Beschäftigter in bestehende Personalräte ist keine Alternative zu studentischen Personalräten, da aufgrund kurzer Beschäftigungsdauer und langer Amtszeiten studentisch Beschäftigten die aktive Mitarbeit in Personalräten verwehrt wird, da bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses die Mitgliedschaft im Personalrat entfällt.
In der Regel werden Angestellte mit Personalverantwortung von dem passiven Wahlrecht zu Personalvertretungen ausgeschlossen. In den Hochschulen haben die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen meist aber auch eine Weisungsbefugnis gegenüber studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften. Das führt in der Realität zu Interessenkonflikten bei der Repräsentation.
Aus diesen Gründen fordern wir die Einrichtung vollwertiger, gleichberechtigter studentischer Personalräte an allen öffentlichen Hochschulen. Dazu gehört explizit das Recht auf Mitbestimmung bei der Einstellung. Weiterhin fordern wir die Einbeziehung des Personalrates bei Befristung von Arbeitsverhältnissen und in Ausschreibungsprozesse von Stellen.
Für die studentischen Personalräte sollte die Länge der Amtszeiten der Realität der Beschäftigungsdauer entsprechen und es muss einen Schutz vor frühzeitigem Ausscheiden aus dem Personalrat durch Auslaufen einer befristeten Beschäftigung, analog zu §94 Abs. 6 des Brandenburgischen LPersVG, geben.
Die Zeit für Mitbestimmung ist jetzt!
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Jan-Eric (KIT).
Resolution Verwaltungsgebühren in Schleswig-Holstein verhindern
Die ZaPF stellt sich gegen die geplante Einführung von Verwaltungsgebühren in Schleswig-Holstein (1. Ohnehin steigt bis zum Sommersemester 2026 der Semesterbeitrag um 42,40 € an. Dies allein ist schon eine große finanzielle Belastung für die Studierendenschaft.
Etwa ein Drittel der Studierenden ist bereits jetzt akut armutsgefährdet, sogar knapp 80 Prozent, wenn man nur diejenigen betrachtet, die nicht bei ihren Eltern wohnen (Der Paritätische 2024, Eigene Darstellung auf Basis einer Sonderauswertung (Daten: EU-SILC 2023, Statistischen Bundesamt (Ergebnisse))). Die Einführung einer Verwaltungsgebühr führt somit dazu, dass einer noch größeren Zahl an Studierenden der Hochschulzugang verwehrt bleibt. Hinzu kommt, dass im aktuellen Gesetzesentwurf keine Härtefallregelungen vorhanden sind. Aufgrund der geplanten Gebühren wird das Studium in Schleswig-Holstein unattraktiver. Die Studierendenzahlen werden weiter zurückgehen.
Bildung ist kein Privileg, sondern ein Menschenrecht und „der Hochschulunterricht [muss] auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit“ allen zugänglich gemacht werden (UN-Sozialpakt(3)). Daher ist über die Beibehaltung der Gebührenfreiheit hinaus der Ausbau der Hochschulfinanzierung notwendig. Die ZaPF lehnt es ab, die Hochschulen auf Kosten anderer sozialer Bereiche zu finanzieren, sowie diese gegeneinander auszuspielen.
Wir stellen uns grundsätzlich gegen Verwaltungsgebühren in allen Bundesländern und an allen Standorten. Studierende sollten nicht die zunehmend schlechte Grundfinanzierung der Hochschulen ausgleichen müssen.
Wir fordern Sie auf, sich mit den Studierenden in Schleswig-Holstein zu solidarisieren und keine Verwaltungsgebühren zu erheben. Wir fordern, dass die Haushaltslücken im Land Schleswig-Holstein nicht auf den Rücken der Studierendenschaft ausgebadet werden.
Der Antrag wurde mit (13/0/0) angenommen (vergl. Abstimmungslink).
Antragsteller: Vera (RWTH) für den AK Resolution (Weitere ZaPF Resos)
Resolution zur Unterstützung von Studierenden in Kriegsgebieten
Die KaWuM unterstützt das Menschenrecht auf freie Bildung (1) . Im Gazakonflikt, dem Ukrainekonflikt und anderen Kriegsgebieten sieht die KaWuM dieses Menschenrecht eingeschränkt (2) . Die KaWuM fordert daher, dass sich für ein schnelles Ende dieser Konflikte eingesetzt wird. Darüber hinaus sollen Unterstützungsangebote für betroffene Studierende eingerichtet werden, die es ermöglichen, ihren Bildungsweg weiter beschreiten zu können.
Wir begrüßen bereits bestehende Initiativen zur Unterstützung ukrainischer Studierender. Einige dieser Programme sind:
Die KaWuM fordert eine Öffnung dieser Projekte für alle Studierende, die durch Konflikte in ihrer Bildung eingeschränkt sind. Neben dem regelmäßigen Besuch von Lehrveranstaltungen und der Teilnahme am Forschungsbetrieb, ermöglichen Programme dieser Art die Informationsvermittlung zum deutschen Hochschulsystem. Insbesondere Initiativen zum Erlernen der deutschen Sprache eröffnen betroffenen Studierenden den Zugang zu weiteren Fördermöglichkeiten.(4, 5)
Zudem unterstützen wir eine Teilnahme an der Initiative der Universität Bir Zait, die u.a. Studierende aus Gaza an andere Universitäten weltweit vermittelt, damit sie ihr Studium dort fortführen können. (6) Die Initiative kann am einfachsten unterstützt werden, indem den Studierenden aus Gaza digitale Studienunterlagen bereitgestellt werden und ein Zugang zu Onlineveranstaltungen ermöglicht wird. Hierfür sollten sich die Bundesregierung und alle wissenschaftlichen Einrichtungen einsetzen.
Diese und andere Programme dienen als Beispiele, an denen sich wissenschaftliche und universitäre Einrichtungen orientieren können, um die Wahrung der Menschenrechte zu unterstützen.
Es wurden Rückfragen geklärt, die sich u.a. damit befassen, ob Projekte auf Grund von aktuellen Begebenheiten bereits nicht mehr existieren.
Der Antrag wurde mit (13/0/0) unter dem Vorbehalt angenommen (vergl. Abstimmungslink), dass geprüft wird, ob Projekte bereits nicht mehr existieren.
Beschlüsse werden im Endplenum gefasst. Vorschläge für Entsendungen werden bis zum Endplenum gesammelt.
Ausrichtende Fachschaften als Ersatz für die 33. Tagung in Kiel werden gesucht