Protokoll Endplenum 12. KaWuM Aachen
Konferenz: 12. KaWuM in Aachen
Datum: 20.11.2016
Leitung: Markus Scheller (RWTH)
Protokoll: Michael Frentzen (RWTH)
Beginn: 10:42
Ende: 11:38
Anwesende Fachschaften: RWTH Aachen, Universität des Saarlands, FSU Jena, Universität Göttingen, TU Ilmenau, KIT, TU Dresden, TU Darmstadt, HHU Düsseldorf, TUBA Freiberg
Eröffnung und Feststellung der Beschlussfassung
Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.
Berichte aus den Arbeitskreisen
Rahmenstudiengang
Daniel stellt vor, dass ein Flyer erstellt und verteilt wird.
Attestpflicht
Markus stellt vor, dass eine Resolution später unter Anträge vorgestellt wird.
VG Wort
Kevin stellt vor, dass eine Resolution der ZaPF geändert wurde und noch unter Anträge behandelt wird.
Satzung
Markus stellt vor, dass der Änderungsantrag zur Annahme empfohlen wird.
Anträge
Änderung der Satzung
Der AK Satzung empfiehlt dem Endplenum die Annahme des folgenden Antrags (vergl. Anfangsplenum).
Ersetze §1 Mitglieder durch folgende Fassung:
Die Tagung setzt sich aus den Vertretern der Fachschaften der Hochschulen des deutschsprachigen Raumes zusammen, deren Studiengänge sich in vollem Umfang mit der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik befassen oder im Vertiefungsbereich der Studiengänge mindestens 120 CP nach ECTS im Bereich der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik abgedeckt werden.
Der Antrag wird mit M/0/0 angenommen.
Beschluss über eine Resolution gegen die Symptompflicht bei Attesten
Es wird ein Meinungsbild zur Streichung des Absatzes über Prüfung im begründeten Verdacht eingeholt. Dieses ergab, dass der Satz gestrichen werden soll. Die Resolution wird in der folgenden Fassung mit M/0/1 angenommen.
Die KaWuM übt scharfe Kritik an der fragwürdigen Praxis an Hochschulen, bei Krankmeldung von Prüflingen die Angabe von Krankheitsbildern, Befunden oder Symptomen zu fordern.
Es sollte nicht das Ziel der Prüfungsausschüsse und Prüfungsämter sein durch die Kontrolle der Bescheinigungen der Prüfungsunfähigkeit den Missbrauch von krankheitsbedingten Bescheinigungen von Studierenden zu vermeiden. Studierende, die eine Abmeldung durch ein ärztliches Attest nicht missbrauchen wollen, sondern wirklich krank sind, werden bei jeder weiteren Regelung durch zusätzliche Formalia, Kosten, Anfahrtswege und Behördengänge benachteiligt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Studierender bestrebt ist, sein Studium erfolgreich abzuschließen, was die Motivation einschließt, Prüfungen frühzeitig abzulegen. Studierende dürfen nicht dazu gezwungen werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen oder qualifiziertes medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden. Besonders inakzeptabel ist die Verletzung der Privatsphäre, vor allem wenn diese zu einer sozialen Ächtung führt. Weiterhin besteht das Risiko, dass Dritte Zugang zu den sensiblen Daten erhalten.
Auf Grund des Missbrauchs Einzelner wird ein Generalverdacht auf alle Studierende gelegt und die Unschuldsvermutung aufgehoben. Es ist aufzuzeigen, dass durch zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise durch geeignete Rücktrittsfristen, die Vermeidung von Betrug und somit die Anzahl an falschen Krankschreibungen zurückgeht. Des Weiteren wird die Praxis einiger Hochschulen, Atteste basierend auf den ausstellenden Ärzten zu bewerten, als hoch problematisch angesehen. Die Entscheidung über Prüfungsunfähigkeit obliegt allein dem behandelnden Arzt. Diese muss über dem Ermessen der Prüfungsämter stehen. Die Prüfungsämter besitzen weder die fachliche Kompetenz, noch das Recht die Eignung des Arztes zu beurteilen. Die Entscheidungsfreiheit ob der Befähigung eines Mediziners bleibt der Ärzteschaft vorbehalten. Die KaWuM fordert, dass zur Geltendmachung einer Prüfungs- oder Fristverhinderung aus gesundheitlichen Gründen ausschließlich eine ärztliche Attestierung ohne Nennung der Beeinträchtigungsgründe herangezogen wird. Für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit soll eine einfache von der Krankenkassenleistung abgedeckte ärztliche Krankschreibung, die die Prüfungsunfähigkeit attestiert, ausreichen. Jede weitere Maßnahme erzeugt zusätzlichen institutionellen Aufwand mit unnötig höheren Personalkosten durch Universitätsprofessoren und Ärzte.
Erstellt durch den AK Attestpflicht auf der 12. KaWuM in Aachen auf Grundlage der Resolution der Sommer-BuFaK WiSo 2015 in Dresden.
Offener Brief VG Wort
Der offene Brief wurde besprochen und in der nachstehenden Fassung mit M/0/0 angenommen. Till wird diesen veröffentlichen.
Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen Rahmenvertrag über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Lehrzwecken abgeschlossen [1]. Dieser soll ab dem 01.01.2017 gelten und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit diesem Rahmenvertrag beizutreten und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen oder komplett auf sie zu verzichten.
Die Konferenz aller deutschsprachigen werkstofftechnischen und materialwissenschaftlichen Studiengänge fordert die Hochschulen, die Kultusministerkonferenz und die VG Wort dazu auf, eine praktikable und schnelle Lösung herbeizuführen, die es den Dozierenden ermöglicht ihre Lehrmaterialien in Zukunft barrierefrei und unkompliziert zur Verfügung zu stellen.
Das Pilotprojekt der Universität Osnabrück [2] zeigte, dass die Einzelabrechnung erhebliche Nachteile gegenüber einer mit kaum Verwaltungsaufwand verbundenen Pauschalabrechnung hat. Nicht nur, dass die Verwaltungskosten für die Einzelabrechnung die reinen Lizenzgebühren um das Fünffache übersteigen, auch die Qualität von Studium und Lehre nimmt spürbar ab, ganz abzusehen von dem enormen Mehraufwand für die Lehrenden. Des Weiteren erschwert eine nicht eindeutig definierte bzw. teilweise unklare Abgrenzung zwischen abrechnungsrelevanten Texten und freien Zitaten die Abrechnung [3].
Gerade zu Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und der starken Förderung des eLearnings ist es uns unbegreiflich, wie die VG Wort eine Einzelabrechnung über die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material fordern kann. Pauschalverträge mit den Bundesländern haben sich über Jahre als praktikable Verfahren anderer Verwertungsgesellschaften bewährt.
Wir befürworten eine gerechte Bezahlung der Autoren, jedoch sollte dies nicht zum Preis einer deutlichen Verschlechterung der Lehre geschehen. Momentane Leidtragende der Machtkämpfe zwischen VG Wort, Politik und Hochschulen sind die Studierenden. Eine Gefährdung der Lehrqualität sehen wir hierbei nicht nur durch das Fehlen von Skripten und Lehrmaterialien, sondern auch durch Verringerung von Investitionen im Bereich Lehre und Erhöhung von Studienbeiträgen aufgrund steigender Verwaltungskosten. Die VG Wort ist bereit mit den Hochschulen weiter zu verhandeln, möchte jedoch am Staatsvertrag, also auch an der Einzelfallabrechnung, festhalten [4]. Wir sehen nicht, dass eine praktikable Lösung abseits einer Paschaulabrechnung möglich ist und rufen daher die VG Wort dazu auf diese, wie bisher auch, weiterhin zu ermöglichen! Ist diese nicht dazu bereit, muss schnellstmöglich eine politische Lösung des Problems anvisiert werden.
Entstanden auf der 12. KaWuM in Aachen, auf Grundlage der Resolution der ZaPF.
Quellen:
[1] Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach §54c UrhG. Bonn, 2016. URL: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/vereinbarungen/Rahmenvertrag__54c_181213_unterschrieben.pdf
[2] Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück. Osnabrück, 2016. URL: https://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/forschung/projekte/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html
[3] Die TU tritt dem Unirahmenvertrag nicht bei. Hamburg, 2016. URL: https://www.tub.tuhh.de/blog/2016/11/07/die-tu-tritt-dem-unirahmenvertrag-nicht-bei/
[4] Rahmenvertrag: VG Wort will mit Hochschulen sprechen, Donnerstag, 17. November 2016: http://www.urheber.info/aktuelles/2016-11-17_rahmenvertrag-vg-wort-will-mit-hochschulen-sprechen
Entsendung zur BuFaTa ET
Die KaWuM möge beschließen Andreas Müller (TU Ilmenau) zur nächsten BuFaTa ET zu entsenden.
Die Entsendung wird mit M/0/0 angenommen.
Sonstiges
Nächste KaWuMs (WiSe 17/18 und SoSe 18)
- WiSe 17/18: KIT
- SoSe 18: TU Dresden (Vorschlag), TU Darmstadt (Vorschlag)
Mit M/0/2 angenommen.
Teilnahmebestätigung
Markus lässt die sich fehlenden in die Anwesenheitslisten eintragen.
Gruppenfoto
Im Anschluss wird ein Gruppenfoto gemacht
Inftastruktur/Homepage
- Daniel stellt Slack vor.
- Kai soll sich bezüglich der Domain der Website noch einmal erkundigen.
- Michi(Darmstadt) fragt nach, ob ein OwnCloud Server von Darmstadt mit genutzt werden kann.