kawum:protokolle:12akresolution_attestpflicht

Protokoll AK Attestpflicht

Konferenz: 12. KaWuM in Aachen

Datum: 19.11.2016

Leitung: Markus (RWTH)

Protokoll: Markus (RWTH)

Beginn: 11:30

Ende: 13:33

Anwesende Fachschaften: RWTH, UdS, TU Darmstadt, TU Dresden, KIT, HHU Düsseldorf, TU Ilmenau, TU Berlin

Es wurde durch den AK die folgende Resolution https://fachschaften.rwth-aachen.de/etherpad/p/ReSo_Attest_12-KaWuM erarbeitet:

Resolution gegen die Symptompflicht bei Attesten

Die KaWuM übt scharfe Kritik an der fragwürdigen Praxis an Hochschulen, bei Krankmeldung von Prüflingen die Angabe von Krankheitsbildern, Befunden oder Symptomen zu fordern.

Es sollte nicht das Ziel der Prüfungsausschüsse und Prüfungsämter sein durch die Kontrolle der Bescheinigungen der Prüfungsunfähigkeit den Missbrauch von krankheitsbedingten Bescheinigungen von Studierenden zu vermeiden. Studierende, die eine Abmeldung durch ein ärztliches Attest nicht missbrauchen wollen, sondern wirklich krank sind, werden bei jeder weiteren Regelung durch zusätzliche Formalia, Kosten, Anfahrtswege und Behördengänge benachteiligt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Studierender bestrebt ist, sein Studium erfolgreich abzuschließen, was die Motivation einschließt, Prüfungen frühzeitig abzulegen.

Studierende dürfen nicht dazu gezwungen werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offen zu legen oder qualifiziertes medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden. Besonders inakzeptabel ist die Verletzung der Privatsphäre, vor allem wenn diese zu einer sozialen Ächtung führt. Weiterhin besteht das Risiko, dass Dritte Zugang zu den sensiblen Daten erhalten.

Auf Grund des Missbrauchs Einzelner wird ein Generalverdacht auf alle Studierende gelegt und die Unschuldsvermutung aufgehoben. Es ist aufzuzeigen, dass durch zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise durch geeignete Rücktrittsfristen, die Vermeidung von Betrug und somit die Anzahl an falschen Krankschreibungen zurückgeht.

Des Weiteren wird die Praxis einiger Hochschulen, Atteste basierend auf den ausstellenden Ärzten zu bewerten, als hoch problematisch angesehen. Die Entscheidung über Prüfungsunfähigkeit obliegt allein dem behandelnden Arzt. Diese muss über dem Ermessen der Prüfungsämter stehen, und darf nur bei begründetem Verdacht von Amtswegen, durch die zuständigen Prüfungsausschüsse geprüft bzw. angezweifelt werden. Die Prüfungsämter besitzen weder die fachliche Kompetenz, noch das Recht die Eignung des Arztes zu beurteilen. Die Entscheidungsfreiheit ob der Befähigung eines Mediziners bleibt der Ärzteschaft vorbehalten.

Die KaWuM fordert, dass zur Geltendmachung einer Prüfungs- oder Fristverhinderung aus gesundheitlichen Gründen ausschließlich eine ärztliche Attestierung ohne Nennung der Beeinträchtigungsgründe herangezogen wird. Für die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit soll eine einfache von der Krankenkassenleistung abgedeckte ärztliche Krankschreibung, die die Prüfungsunfähigkeit attestiert, ausreichen. Jede weitere Maßnahme erzeugt zusätzlichen institutionellen Aufwand mit unnötig höheren Personalkosten durch Universitätsprofessoren und Ärzte.

Erstellt durch den AK Attestpflicht auf der 12. KaWuM in Aachen auf Grundlage der Resolution der Sommer-BuFaK WiSo 2015 in Dresden.

  • kawum/protokolle/12akresolution_attestpflicht.txt
  • Zuletzt geändert: 16.01.2023 15:47
  • von Markus Scheller