kawum:protokolle:15akdsgvo

Protokoll AK DSGVO

Konferenz: 15. KaWuM in Dresden

Datum: 26.05.2018

Leitung: Matthias Zagermann (TU Dresden)

Protokoll: Silke Rieder (RWTH Aachen)

Beginn: 09:10

Ende: 10:34

Anwesende Fachschaften: Karlsruhe, Aachen, Saarbrücken, Düsseldorf, Clausthal, Darmstadt, Freiberg, Nürnberg

Protokoll ist nicht vollständig, weil zu spät begonnen :-(

Bei der Datenerhebung müssen bereits entsprechende Einwilligungserklärungen dabeistehen UND auch der Verwendungszweck der Daten.
Datenerhebung so minimalisitisch wie möglich, keine „unnötigen“ Daten erheben:
zBsp: Ist es ausreichend die Volljährigkeit abzufragen oder brauche ich wirklich das Geburtsdatum
→ Entsprechend sind E-Mails nur erlaubt, wenn vorab eine Genehmigung von Abonenten des Newsletters existent ist/eingeholt wurde.

Ausweisdaten dürfen NUR in AUSNAHMEN erhoben werden! Kopieren von Ausweisen nicht legal! (Banken, staatl. Einrichtungen mit entsprechender Ausnahmegenehmigung)
Kurz: Fachschaften dürfen es nicht!

Es muss festgehalten werden/einsehbar sein, wie lange E-Mails gespeichert werden und welche Daten wo abgelegt/gespeichert werden.

Auf Nachfrage ist jeder Person, deren Daten bei Einrichtung/Institution/X hinterlegt sind, mitzuteilen welche Daten exat vorliegen und wozu sie verwendet werden Nicht so, bei der Datenerhebung/-verwendung von Daten zBsp. von Fachschaften für Wählerverzeichnisse

Fotos
Aufbewahrung/Speicherung von Fotos → Einwilligung notwendig! Auch wenn es Bilder sind die vor dem 25.05.18 veröffentlicht wurden, muss jetzt eine erneute Einwiligung eingeholt werden.

Gruppenfotos: Es ist noch nicht so ganz klar, wie das in Zukunft geregelt wird (Es ist nicht klar ob das noch unters Kunsturhebergesetz fällt), am Besten auch zukünftig Einwilligungserklärung vorab holen (auch bei Gruppenfotos!!), vor allem wenn Bilder veröffentlicht werden! Zweck und Nutzungsdauer muss bekannt/angegeben sein.
Bilder von dritten die ein Exclusivrecht für sich erheben, dürfen zb nicht auf FB veröffentlich werden!!

Protokolle
Von öffentlichen Sitzungen etc sind Protokolle und Stellungnahmen nicht schutzbedürftig - Es gibt keinen Schutz der Nutzungsrechte!
Wichtig: Wird von Anfang an festgehlaten, dass die Sitzung öffentlich ist, entsprechend kann kein Anspruch darauf erhoben werden, dass man im Protokoll NICHT namentlich genannt wird.


Aufnahmeantrag zum Verein (KaWuM e.V.) schriftlich !!!

  • kawum/protokolle/15akdsgvo.txt
  • Zuletzt geändert: 09.05.2021 11:00
  • von Markus Scheller