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Protokoll Resolution Abschlussarbeiten

Konferenz: 16. KaWuM in Jena

Leitung: Julian Weiß, Valeria Lemkova (Saarbrücken)

Protokoll: Valeria Lemkova, David Glück (Saarbrücken)

Beginn: 8:15 Uhr

Ende: 10:30Uhr

Anwesende Fachschaften: Marburg, Göttingen, Saarbrücken, KIT, Freiberg, Ilmenau

Stellungnahme zu Verlängerungen bei Abschlussarbeiten und generellem einhalten der Studienordnungen. Verfassen einer Resolution.

  1. Meinungsbild Gewinnung
  2. Verfassen

Die Konferenz aller Werkstofftechnischen und Materialwissenschaftlichen Studiengänge hat sich im Rahmen der 16. Versammlung in Jena mit der Diskussion rund um die tatsächlichen Bachlorarbeitszeiten in Bezug auf die Prüfungsordung beschäftigt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde eine Stellungnahme zu diesem Thema erarbeitet. Diese wurde anschließend von bla Anwesenden Vertretern im Endplenum vom 18. November 2018 für gut erklärt.

Die KaWuM möchte sich mit diesen Stellungnahmen ein Signal an die Hochschulen, Institute und Professoren richten.

Die Tagung sieht das Absolvieren von Abschlussarbeiten als wichtigen Bestandteil der Universitätsausbildung an.

Die Stellungnahme

  • Eine Verlängerung bei unverschuldeten Umständen müssen möglich sein
  • Es soll sich an die Studienordnung gehalten werden. Somit soll es möglich eine BA in der angegeben Zeit zu beenden.
  • Bachelorvortrag „Abschluss Koloq“ soll nach Studienordnung erfolgen. 4 Wochen nach Abgabe der Arbeit. Fristgerecht.
  • Planbarkeit, wissen woran du bist. Fristgerecht.
  • Nicht ausgebeutet als kostenfreie Arbeitskraft
  • Vergleichbarkeit Zeitaufwand/ Leistungspunkte bzw. konsistente Handhabung Zeitmanagement in Zusammenhang mit Themenfindung
  • Lösung: Vorlesung oder Kolloquium anbieten organiesieren. Forderung das dies die Universität bietet. D.h. In diesem soll hervorgehen welches Recht sie haben. D.h z.B Fristen nennen ect pp
  • Fachschaften können auch anbieten ihr Prüfungsrecht zu erklären und zeigen.

Die Konferenz aller Werkstofftechnischen und Materialwissenschaftlichen Studiengänge hat sich im Rahmen der 16. Versammlung in Jena mit der Diskussion rund um die tatsächlichen Bachlorarbeitszeiten in Bezug auf die Prüfungsordung beschäftigt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde eine Stellungnahme zu diesem Thema erarbeitet. Diese wurde anschließend von 9 anwesenden Fachschaften im Endplenum vom 18. November 2018 bestätigt.

Momentan finden sich im universitären Alltag erhebliche Diskrepanzen zwischen tatsächlichen Gegebenheiten und den Regularien, welche aus Studien- und Prüfungsordnungen hervorgehen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einhaltung festgesetzter Fristen bzw. der Relation zwischen ausgegebenen Themen und der Zeit, welche notwendig ist, um diese in einem angemessenem Umfang zu bearbeiten. Weiterhin sehen wir Probleme in der Wahrnehmung der Studierenden als kostenfreie Arbeitskräfte sowie der Berücksichtigung möglicher Umstände, welche nicht durch die Studierenden verschuldet sind.

Wir fordern:

  1. Die Einhaltung von Fristen, welche in Studien- und Prüfungsordnungen festgesetzt sind. Diese Fristen müssen von den Studierenden verbindlich eingefordert werden können. Dies beinhaltet sowohl, dass ausgegebene Thema innerhalb der dafür vorgesehen Zeit tatsächlich angemessen bearbeiten zu können als auch die Einhaltung der Frist zur Abnhame des in manchen Fällen zugehörigen Kolloquiums. Dazu muss der Umfang der ausgegebenen Themen in einzelnen Bereichen entsprechend reduziert werden. Ist in der entsprechenden Prüfungsordnung keine Frist für ein anschließendes Kolloquium festgesetzt, sprechen wir uns dafür aus, eine solche im Abstand von maximal vier Wochen nach Abgabe der Arbeit festzusetzen.
  2. Wir sehen die Fachbereiche in der Pflicht, die Studierenden in vollem Umfang über ihre Rechte und die dazugehörigen Formalitäten aufzuklären.
  3. Eine mögliche Verlängerung der Bearbeitungszeit bei, durch die Studierenden unverschuldet auftretenden Schwierigkeiten, welche in adäquater Relation zu dem dadurch auftretenden Zeitverlust steht. Die Entscheidungsgewalt diesbezüglich sollte im Zweifelsfall beim zugehörigen Prüfungsausschusses liegen. So ist diese Option durch jede Einzelperson einforderbar, die an der Entstehung der Bachelorarbeit beteiligt ist.

Als übergeordnetes Ziel dieser Veränderungsvorschläge betrachten wir vorrangig die bessere Planbarkeit des für die Abschlussarbeit benötigten Zeitfensters. In direkter Korrelation dazu steht die Studierbarkeit des jeweiligen Studienganges in der vorgesehenden Regelstudienzeit.

AK Resolution-Abschlussarbeiten

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  • Zuletzt geändert: 16.01.2023 15:48
  • von Markus Scheller