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Protokoll Endplenum 18. KaWuM

Konferenz: 18. KaWuM in Berlin

Datum: 10.11.2019

Leitung: Felix (RWTH Aachen)

Protokoll: David (TU Ilmenau)

Beginn: 11:11 Uhr

Ende: 13:02 Uhr

Anwesende Fachschaften: RWTH Aachen, TU Ilmenau, Uni Augsburg, Universität des Saarlandes, Marburg, KIT Karlsruhe, TU Dresden, Göttingen, TU Darmstadt, FSU Jena, MU Leoben, TU Berlin

  • Es sind 12 von 13 angemeldeten Fachschaften anwesend
  • Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt
  • Felix Schmidt schlägt Felix Schmidt als Sitzungsleitung vor
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Kevin schlägt David als Protokollanten vor
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Die vorgeschlagene Tagesordnung wurde angenommen
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Protokolle werden im Block abgestimmt
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Das Protokoll des Endplenums der 17. KaWuM in Darmstadt wurde angenommen
  • Das Protokoll des Anfangsplenum der 18. KaWuM wurde angenommen
  • Das Protokoll des Zwischenplenums der 18. KaWuM in Berlin
  • Alle Protokolle wurden angenommen

AK Logo (Valeria)

  • 3 Ideen mit Varianten
  • Kubisches mit Schiftzug
  • Kubisches
  • Stempel mit Kubisch
  • Stempel mit Fulleren
  • Schriftzug
  • das aktuelle Logo
  • Einholen eines Meinungsbildes, damit bei der nächsten KaWuM über fertig gestaltete Logo abgestimmt werden kann
LogoStimmenMeinungsbild
kubisch15
Stempel mit Fullerenen19
Schriftzug4
Kubisch mit Schriftzug8
altes Logo10
Stempel mit kubisch26Angenommen
  • Vorschlag: AK Logo fertigt einen Entwurf an, sodass auf der nächsten Tagung abgestimmt werden kann

AK Studieninformation (Simon)

  • Überlegen ob eine Plattform ähnlich der ZaPF für MatWerk ins Leben gerufen werden soll
  • In Zukunft zwei O-AKs
  • Aufbau und Inhalt der Seiten
  • Technische Umsetzung
  • Plan: Bis zur nächsten KaWuM entsteht eine Beta-Version zum testen

AK IT (Markus)

  • Admins haben einige Themen besprochen
  • Erstellen einer Doku
  • Andreas wurde in den Kreis der Admins aufgenommen
  • Zusammearbeit mit AK Studieninformation zu Umsetzug des Systems

AK Resolution Inklusion (Claudi)

  • Brainstorming zu Ideen und Maßnamen
  • Erste Textbausteine sind entstanden aber noch nicht fertig
  • Claudi macht einen O-AK zur Fertigstellung

AK Wettbewerb 2 (Felix)

  • Fortsetzung
  • Finalisierung der Bewertungskriterien
  • Konkrete Aufgabenstellung formuliert
  • nicht auf „Glocke“ reduziert, sonder „Aufschlagideophon“ (auch gegossene Gongs möglich)
  • Vorschlag: Weiterführung in O-AK unter Felix

AK Nachwuchs (Fanny/Raphael)

  • Das Problem ist bekannt
  • Direktes Brainstorming
  • Vorschlag : Jugend forscht → Neuer Fachbereich „Materialforschung“ einführen, um Bekanntheit zu erhöhen
    • klappt nur in Zusammenarbeit mit dem STMW, Felix spricht das beim nächsten Treffen dort an
    • Es gibt viele Materialwissenschaftlichen Themen, diese werden in die verhandenen Kategorien verteilt
    • Verfassen eines Positionspapiers, das dann Jugend forscht geschickt wird
  • Fanny liest vorläufige Fassung vor
  • Soll auch dem STMW vorgelegt werden
  • O-AK soll das Papier vervollständigen, Fanny organisiert und leitet
  • Vorschlag: Erkundigung nach Sponsoren für einen Preis

AK Akkreditierung (David)

  • Es wurde kurz das System der Akkreditierungen erklärt
  • Austausch über verschiedene Systeme der Lehrveranstaltungsevaluierung
  • Wir suchen Leute für den Pool

AK Resolution Digitalisierung (Simon)

  • Schreiben der Resolution aus bisherigen Stichpunkten
  • Antrag folgt später in der Sitzung

AK Master auf Englisch (Janis)

  • ab 2020 Master am KIT auf Englisch studierbar
  • Erfahrungsaustausch mit diversen Unis
  • Möglichkeiten von Kooperationen zwischen Unis

AK Website/Wiki (Markus/Felix)

  • Es wurde sich um die Webseite und Wiki gekümmert
    • hauptsächlich wurden Inhalte ergänzt und Formatierungen berichtigt
  • Meinungsbild zur Reihenfolge der Anträge: positiv
  • Es werden die Adressaten vorgestellt
  • Der Text wird vorgestellt

Saarbrücken verlässt die Tagung, 11 Fachschaften anwesend

JaNeinEnthaltungStatus
m01Angenommen

Die aktuellen Semesterzeiten behindern eine weitere Internationalisierung der deutschen Hochschulen. Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die Semester und Vorlesungszeiten in Deutschland an diejenigen anderer europäischer Länder anzugleichen und dabei die Hochschulen an der Umsetzung zu beteiligen. Deswegen fordern wir die Umsetzung der Empfehlung zur Harmonisierung der Semester- und Vorlesungszeiten an deutschen Hochschulen im Europäischen Hochschulraum der 1. HRK-Mitgliederversammlung am 4.5.2007.

Begründung:
Der Vorteil einer Anpassung der Semesterzeiten an das europäische Ausland liegt in der Erhöhung der Mobilität aller Studierenden, welche durch angepasste Semesterzeiten Deutschland- und Europaweit besser gewährleistet würde. Zudem können dadurch internationale Tagungen, Praktika und Summer/Winter Schools von allen Angehörigen einer Hochschule leichter wahrgenommen werden. Die Universität Mannheim zeigt bereits seit 2008 die Machbarkeit dieser Umstellung, indem sie ihre Semester- und Vorlesungszeiten für jeweils das Sommer- und Wintersemester vorverlegt hat. Aufgrund der Erfahrungen dort und der Überlegungen der HRK wäre eine Verschiebung um mindestens zwei, idealerweise vier Wochen anzustreben.

  • Es werden die Adressaten vorgestellt
  • Der Resolutionstext wird vorgestellt
  • Der Begründungstext wird vorgestellt
JaNeinEnthaltungStatus
m01Angenommen

Wir fordern, dass zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit akzeptiert wird. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dabei einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.

Sollte das ursprünglich ausgestellte Attest nicht den Ansprüchen des Prüfungsausschusses genügen, obliegt es dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Universität einen Amtsarzt/eine Amtsärztin hinzuzuziehen. Jedoch sollte auch deren Urteil unter ärztliche Schweigepflicht gestellt sein und nur hinsichtlich der Leistungsminderung und Prüfungsempfehlung ein Urteil abgegeben werden. Die Kosten für den Amtsarzt/die Amtsärztin sind dabei von der Universität zu übernehmen, um eine Benachteiligung finanziell schwächer gestellter Studierender zu verhindern.

In keinem Fall dürfen Studierende dazu gezwungen werden, Diagnosen oder Symptome gegenüber der Hochschule offenzulegen und somit medizinisches Fachpersonal von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies stellt einen absolut inakzeptablen Eingriff in die Intimsphäre der betroffenen Person dar.

Begründung:
Aus rechtlicher Sicht stehen, die von einer angemeldeten Prüfung aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten müssen, in der Beweispflicht ihrer Beeinträchtigung(en). Gleichzeitig sind sie durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt.

Ärztliche Atteste dokumentieren hierbei die Leistungseinschränkung der Studierenden (z.B. in Bezug auf Konzentrationsfähigkeit) und entschuldigen sie aus ärztlicher Sicht für die spezifische Prüfungsart (z. B. schriftlich, mündlich, andere) bzw. empfehlen alternative Prüfungsformen entsprechend des Krankheitbildes. Derartige Einschätzungen liegen im Kompetenzbereich des Arztes/der Ärztin und ermöglichen eine einfachere Interpretation für Fachfremde. Durch die Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschulen wird jedoch ein Zwang auf Studierende ausgeübt ihre Krankheitssymptome einem erweiterten Personenkreis mitzuteilen, da sie gezwungen sind über die Einreichung eines ärztlichen Attests hinaus die Krankheitssymptome ihrer Erkrankung gegenüber der prüfenden Person bzw. dem Prüfungsamt offenzulegen.

Die zuständigen Prüfungsämter versuchen damit trotz mangelnder Fachkenntnisse im Nachhinein die Beeinträchtigung zum Prüfungszeitpunkt anhand der genannten Symptome einzuschätzen und abzuwerten. So bestehen bereits an mehreren Universitäten Listen mit „verbotenen Symptomen“, die von den Prüfungsämtern automatisch nicht anerkannt werden.

Die Entscheidung, die Prüfungsunfähigkeit dem jeweiligen Prüfungssausschuss zu überlassen, führt zwangsläufig zu einer subjektiven und ungleichen Bewertung. Prüfungssausschüsse und ebenso Prüfungsämter sind nicht als unparteiische Richter anzusehen.

Einzelne Studieren befinden sich zudem als Angestellte der Universitäten in einem Abhängigkeitsverhältnis und befürchten, dass ihnen interne Karrierechancen durch bestimmte Beeinträchtigungen verwehrt werden. In der Realität werden Hilfswissenschaftler/ Hilfswissenschaftlerinnen und zukünftige wissenschaftliche Mitarbeitende sowie freie Doktoranden/Doktorandinnen dazu genötigt, entweder ihre persönlichen Daten ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber zu übermitteln oder Prüfungen unter verminderter Leistung durchzuführen. Besonders Krankheitsbilder und körperliche Beeinträchtigungen mit sozialem Stigma (z. B. Depression) können aus der Offenlegung einzelner Krankheitssymptome mitunter erschlossen werden und bedrohen die Studierenden in intimen Bereichen ihrer Lebensführung.

  • Es werden die Adressaten vorgestellt
  • Der Text des offenen Briefes wird vorgestellt
  • Der Antragstext wird vorgestellt.
  • Das Gesetz ist schon beschlossen und veröffentlicht
    • Aachen wird wahrscheinlich nur geringe Änderungen durchführen
      • Anwesenheitspflicht wird im Gesetz aufgeweicht
      • Zivilklausel bleibt erhalten
    • Es kann jedoch in Zukunft zu Veränderungen führen
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen

Sehr geehrte Mitglieder der Landesrektorenkonferenz Nordrhein-Westfalen,

sehr geehrte Mitglieder der Hochschulräte,

sehr geehrte Senator*innen der Hochschulen,

am 11. Juli wurde der Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein neues Hochschulgesetz durch den Landtag beschlossen. Das neue Hochschulgesetz befähigt unter anderem zur Abschaffung der Zivilklausel, die die Hochschulen zu friedlicher und nachhaltiger Forschung verpflichtet und militärische Forschung verbietet. Damit liegt es jetzt in der Hand der Hochschulen, die Wissenschaft demokratisch, nachhaltig und friedensfördernd zu entwickeln. Wissenschaft darf nicht dazu dienen, Krieg zu führen und die Menschen der Profitlogik zu unterwerfen, sondern muss die Aufgabe haben, das Leben der Menschen langfristig zu verbessern. Trotz bestehender Zvilklauseln wurde an verschiedenen Hochschulen in NRW unter anderem für das Pentagon geforscht. Deshalb fordern wir von der Rektorenkonferenz und den Hochschulen ein Bekenntnis zu Zivilklausel, ihre Erhaltung und ihren Ausbau, um das Ende der schon existierenden militärischen Forschung zu garantieren.

Des Weiteren gibt das neue Hochschulgesetz eine Reihe von Maßnahmen frei, die die Rechte der Studierenden massiv einschränken.

Studienverlaufsvereinbarungen, die unter Androhung der Exmatrikulation zur Einhaltung der Regelstudienzeit zwingen, tragen nach der Bologna -Reform noch weiter zur Ökonomisierung des Bildungssystems bei. Anstatt den Studierenden eine möglichst umfassende wissenschaftliche Ausbildung nach den eigenen Bedürfnissen, Interessen und im eigenen Tempo zu ermöglichen, werden die Hochschulen darauf ausgerichtet, mit möglichst geringem finanziellen Aufwand Arbeitskräfte auszubilden.

Anwesenheit ergibt in vielen Lehrveranstaltungen Sinn. Eine Verpflichtung zur Anwesenheit jedoch nimmt den Studierenden die Freiheit, methodisch eigenständig und selbständig organisiert zu lernen. Sie erschwert neben dem Studium zu arbeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren oder anderen Interessen nachzugehen. Insbesondere für Studierende mit Kind, chronisch Erkrankte und Lohnabhängige wird ein Studium damit fast unmöglich gemacht. Eine weitere Verschulung des Studiums lehnen wir ab.

Deshalb fordern wir von der Landesrektorenkonferenz eine Stellungnahme und ein Bekenntnis zu ziviler Forschung und zur Verantwortung von Wissenschaft und Bildung im Interesse der Menschen. Wir fordern die Hochschulen auf ihre neu gewonnene Freiheit im Sinne der Studierenden einzusetzen und repressive Maßnahmen wie Studienverlaufsvereinbarungen und Anwesenheitspflichten nicht umzusetzen.

Die KaWuM schließt sich der im offenen Brief des Bündnisstreffens – bestehend aus NRW-Fachschaften, der GEW und dem SDS – geäußerten Kritik an der Novellierung des Hochschulgesetzes NRW ohne Einschränkung an und trägt diesen als erstzeichnende Organisation mit.

  • Die Adressaten werden vorgestellt
  • Der Resolutionstext wird vorgestellt
  • Änderungsantrag: „Wir fordern“ wird zu „Die KaWuM fordert“ geändert
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • ListenpunktIm zweiten Absatz wird dies ebenfalls geändert
  • Diskussion über einige Formulierungen
  • Verpflichtende Kurse und die Vergabe von ECTS ist eine Dopplung
    • Sollte trotzdem so behalten werden
  • Der erste Satz im ersten Absatz und der erste Satz im Absatz nach der Aufzählung sind sich sehr ähnlich
  • Anpassungder Formulierung
  • Alt: „Im digitalen Zeitalter nimmt die Bedeutung von rechnergestützten Forschungsmethoden und numerischen Simulationsverfrahrenimmer weiter zu.“
  • Neu: „Ein zeitgemäßer Studiengang der Materialwissenschaften sollte der zunehmenden Bedeutung von rechnergestützten Forschungsmethoden und numerischen Simulationsverfahren angemessen Rechnung zu tragen“
  • Damit werden leichte Änderungen des nachfolgenden Textes notwendig
  • Der erste Punkt passt grammatikalisch nicht zum Rest der Resolution
  • Satz wird geändert

Augsburg verlässt die KaWuM, 10 Fachschaften anwesend

  • Beschluss der Resolution in der veräderten Fasung
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m00Angenommen

Materialwissenschaften im digitalen Zeitalter
Rechnergestützte Arbeitsweisen und numerische Simulationsverfahren gewinnen für die moderne Materialwissenschaft zunehmend an Bedeutung. Sie schlagen damit die Brücke zwischen Theorie und Praxis. Gerade im Bereich der Simulation werden die Fächer Informatik, Physik und Chemie kombiniert - damit wird auch der interdisziplinäre Gedanke verkörpert. Der immer steigende Stellenwert dieser Arbeitsweisen spiegelt sich jedoch nicht ausreichend in den Studiengängen im Bereich Materialwissenschaft und Werkstofftechnik wieder. Ein zeitgemäßes Studium im Bereich der Materialwissenschaft darf diesen Aspekt nicht vernachlässigen. Daher fordert die KaWuM:

  • Verpflichtenden Kurse, sowohl zum Programmieren, als auch zur rechnergestützten Datenauswertung und –darstellung müssen ins Studium integriert werden. Diese Kurse müssen sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praktische Anwendungen beinhalten und mit ECTS Punkten ausgestattet werden. Nur so ist gewährleistet, dass weiterführende Veranstaltungen, beispielsweise zu numerischen Verfahren, sinnvoll wahrgenommen werden können.
  • Die erlernten rechnergestützten Methoden müssen sich wie ein roter Faden im Studienverlauf wiederfinden und vertieft werden. Es ist kontraproduktiv, wenn zwischen Theorie und Anwendung mehrere Semester verstreichen. Stattdessen betrachten wir es als produktiver, diese Methoden – z.B. im Rahmen von Übungen und Praktika – im Verlauf des Studiums anzuwenden und zu erweitern.
  • Die Verwendung von Open-Source-Software ist grundsätzlich zu bevorzugen. Sofern kostenpflichtige Software verwendet wird, ist diese den Studierenden kostenfrei über den Zeitraum des Studiums zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist auch der Zugang zu entsprechender Hardware zu ermöglichen.
  • Neben der curricularen Lehre sind von den Fachbereichen zusätzliche Begleitkurse und Förderangebote zum rechnergestützten Arbeiten anzubieten. Insbesondere sind hier Angebote von studentischen Hilfskräften zu fördern.
  • Die Relevanz rechnergestützer Methoden in Wissenschaft und Technik muss im Studium deutlicher herausgestellt werden. Zur Motivation sollten Lehrende regelmäßig den Brückenschlag zwischen Theorie und Anwendung herstellen.

Ein zeitgemäßer Studiengang der Materialwissenschaften sollte der zunehmenden Bedeutung von rechnergestützten Forschungsmethoden und numerischen Simulationsverfahren angemessen Rechnung tragen. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, befürwortet die KaWuM materialwissenschaftliche Studiengänge, die einen stärkeren Fokus auf numerische Verfahren und Informatik legen. Denkbar wären zukünftig auch Studiengänge mit einem entsprechenden Schwerpunkt oder gar interdisziplinäre Studiengänge, die sich explizit dieser Themenkombination widmen.

  • Frage: Wann wird die neue Satzung gültig? - sofort
    • nach §13 der Satzung
    • Die Geschäftsführung sollte gewählt werden, damit mit in Kraft treten der neuen Satzung die Posten besetzt sind
  • Bis zur nächsten Tagung muss die Geschäftsordung angepasst werden
JaNeinEnthaltungStatus
m02Angenommen

§3 Geschäftsleitung der KaWuM

  • Die Geschäftsleitung wird von der KaWuM für eine Amtszeit von maximal 15 Monaten gewählt.
  • Die Geschäftsleitung besteht aus drei Personen, davon übernehmen zwei die Stellvertretung.
  • Die Geschäftsleitung führt die Geschäfte der KaWuM und wacht über die Einhaltung der Geschäftsordnung nach § 9.
  • Eine Wiederwahl der Geschäftsleitung ist möglich.
  • Für die Wahl gelten die in der Geschäftsordnung festgelegten Bestimmungen.
  • Die Amtszeit endet vorzeitig durch:
    • Rücktritt,
    • die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers,
    • den Tod.
  • Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die Stellvertretenden.
  • Die Stellvertretenden einigen sich einvernehmlich einen von zwei Kernbereichen der KaWuM zu beaufsichtigen und die Geschäftsleitung in ihren Aufgaben zu unterstützen:
    • Interne Kommunikation
    • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorschlagfür nächsten tagungen: In Zwischenplenum vorschlagen, damit Zeit bleibt, nicht anwesende Gefragt werden können
  • Daniel Irmer
  • Claudi
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Es wird im Block abgestimmt
  • Felix Kleemann (RWTH Aachen)
  • Ariane Reif (TU Dresden)
  • Alexander Rehn (TU Dresden)
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Vorschlag: Entsendung der Geschäftsführung
  • Muss nicht entsand werden, da dies der Aufgabe der Geschäftsführung entspricht
  • Kein Beschluss notwendig
  • Valeria möchte auf die ZaPF entsendet werden
    • Vorschlag: Simon entsenden
      • Simon findet, Valeria und Kira als MaWis können die Stimme besser tragen
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • David, Andi und Sebastian wollen zur BuFaTa ET im SoSe 2020 entsendet werden
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Gero und Karla möchte im SoSe 2020 auf die GeSTEIN entsendet werden
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Felix und Luis würden wieder antreten
  • weitere Vorschläge:
    • Alex Litschko (FSU Jena) (leht Vorschlag ab)
    • Alexander Rehn (TU Dresden)
  • Wählen im Block von Felix, Luis und Alex zur Geschäftsleitung
  • Es wird nicht geheim gewählt, keine Gegenrede
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen

Gero backt für die nächste KaWuM einen Kuchen, da sein Handy laut war

  • Die Tätigkeiten der Nachwuchsbeauftragten wird erklärt
  • Raphael und Fanny würden dieses Amt weiterhin besetzten
  • Es wird öffentlich gewählt
  • Keine Gegenrede
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen
  • Momentan Silke
  • Sie würde diesen Postenw eiter besetzten, wenn sich niemand anders findet
  • Vorschläge:
    • David Glück (TU Ilmenau) (würde Wahl nicht annehmen)
  • Silke Rieder (RWTH Aachen) soll wieder gewählt werden
JaNeinEnthaltungStatus
m00Angenommen

Jena verlässt die KaWuM, noch 9 Fachschaften anwesend

  • 19. KaWuM in Aachen 07.05 - 10.05.2020
  • 20. KaWuM in Saarbrücken, Termin bisher nicht bekannt
  • 21. KaWuM (SoSe 21):
    • Interesse bei Leoben, können aber erst in Aachen mehr dazu sagen
  • 22. KaWuM (WiSe 22):
    • Ist noch zu haben, überlegts euch ;)
  • Wettbewerb (Felix)
  • Studieninformationswebseite (Simon)
    • Inhalt und Aufbau
    • Technik
  • Resolution Inklusion (Claudi)
  • Logo (Valeria)
  • Positionspapier Jugend Forscht (Fanny)
  • Das nächste Akkreditierungsseminar von 15.11. bis 17.11. in Köln hat noch freie Plätze
  • Tagungsberichte
    • Es wäre schön wenn die Veranstalter der letzten Tagungen einen kurzen Bericht für die Webseite und für Sponsoren schreiben würden
  • kawum/protokolle/18abschlussplenum.txt
  • Zuletzt geändert: 01.06.2020 15:07
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