kawum:protokolle:20aksatzung

Protokoll AK Satzung

Konferenz: 20. KaWuM in Saarbrücken (2. Online-KaWuM)

Datum: 07.11.2020

Leitung: Markus (RWTH)

Protokoll: Markus (RWTH)

Beginn: 13:00 Uhr

Ende: 13:38 Uhr

Anwesende Fachschaften: RWTH Aachen, TU Dresden

Die Sitzung wurde eröffnet und die Beschlussfähigkeit festgestellt.

Hintergrund der Änderungen ist, dass es das Referentenwesen aufzunehmen und Abstimmungen in digitaler Form zu ermöglichen. Auch soll die Geschäftsordnung geschlechtsneutral formuliert werden.

Beratung

  • Rückfrage zur Anpassung in § 9 Abs. 4 Satzung: Warum die Aufnahme des Umlaufverfahrens als GO-Antrag mit einer zweidrittel Mehrheit? Es soll so sichergestellt werden, dass alle Argumente einer Diskussion bereits im Vorfeld einer Abstimmung im Umlaufverfahren mitbekommen wurden. Auch sollte diese Abstimmungsform nur bei Online-Tagungen genutzt werden.
  • Anmerkung zu § 4a Abs. 3 Satz 2: Der Satz ist nicht ganz eindeutig. Gemeint ist das die Geschäftsleitung den Referent*innen für den Arbeitsbereich, in denen die Referent*innen eingesetzt wurden, weisungsbefugt ist, wenn die Tagung beschließen sollte, dass die Referent*innen die alleinige Vertretungsberechtigung für den eigenen Aufgabenbereich erhalten.

Anpassung im Antrag

§ 4a Abs. 3 Satz 2 ändern in: „Die Geschäftsleitung ist dann den Referent*innen für den Arbeitsbereich der Referent*innen weisungsbefugt.“

Füge in § 6 Satzung als Abs. 1 folgendes ein:
„Die ausrichtende Fachschaft sollte zur Konferenz rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor der Tagung alle Mitgliedern gemäß § 1 unter Angabe des Tagungszeitraums und des Tagungsorts einladen.“
Verschiebe alle anderen Absätze entsprechend.

Zu begründen ist der Antrag dadurch, dass es Ziel sein sollte alle Teilnehmenden rechtzeitig darüber zu informieren, wann und wie eine Tagung stattfinden wird, um die nachfolgenden Fristen bspw. zur Ände-rung von Satzung oder Geschäftsordnung als auch zur Einladung zur Mitgliederversammlung des KaWuM e.V. halten zu können.

Beratung

Es sollte aufgenommen werden, wie die Einladung erfolgen sollte.

Angepasster Antrag

Füge in § 6 Satzung als Abs. 1 folgendes ein:
„Die ausrichtende Fachschaft sollte zur Konferenz rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor der Tagung alle Mitglieder gemäß § 1 unter Angabe des Tagungszeitraums und des Tagungsorts per E-Mail einladen.“
Verschiebe alle anderen Absätze entsprechend.

Es wurden bei Anträge geprüft und beraten. Der Antrag auf Änderung der Satzung (Einladung zur Tagung) wurde um das Medium wie die Einladung zu übermitteln ist ergänzt.

  • kawum/protokolle/20aksatzung.txt
  • Zuletzt geändert: 07.11.2020 13:43
  • von Markus Scheller