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Protokoll AK Bafög

Konferenz: 23. KaWuM in Karlsruhe

Datum: 07.05.2022

Leitung: Claudia (TU Dresden)

Protokoll: Felix (RWTH)

Beginn: 14:00 Uhr

Ende: 16:30 Uhr

Anwesende Fachschaften: TU Dresden, TU Darmstadt, HHU Düsseldorf, KIT, RWTH Aachen

Claudia stellt das BAföG vor.

  • Wer bekommt BAföG?
  • Wie viel BAföG gibt es?
  • Grundbetrag + extra Bedarf - Eigenkapital/Eltern/etc.
  • Wie wird BAföG zurückgezahlt?

Links:

Es wird die Problematik des Systems dargestellt. Das BAföG kann Menschen aus einem diverseren Hintergründen nicht mit unterstützen.

Beratungsstellen an Unis:

  • Die ASten und StuRas beraten
  • Teilweise beraten auch die Unis/StudiWerke selber, da ist aber nicht ganz klar ob diese Beratungsstellen nicht auch die Anträge bearbeiten. Das Preisgeben von Informationen an solche Beratungsstellen kann zu Problemen mit BAföG finanzierung führen.

Es wird vorgeschlagen, eine kurze Resolution mit Verweis auf die oben genannten Links zu verfassen, dass das BAföG grundlegend reformiert werden muss.

Die KaWuM fordert eine zukunftweisende Reform des BAföGs, die sich an der studentischen Lebensrealität und aktuellen Entwicklungen der Studiengangsgestalltung orientiert. Die KaWuM unterstützt andere studentische Forderungen an eine BAföG-Reform, wie die Reformziele der #BAföG50-Kampange oder der Konferenz der sächsischen Studierendenschaften (KSS). Auch die Forderungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind überraschend progressiv und unterstützenswert. Eine BAföG-Reform die hinter den Forderungen der HRK(!) bleibt ist den Namen Reform nicht wert. Es sind sich quasi alle Akteur:innen einig das folgende Themen grundlegend überarbeitet werden müssen:

  • Förderungshöhe - Die Bedarfe und Freibeträge der BAföG-Berechnung müssen grundlegend erhöht werden, damit mehr Studierende BAföG erhalten und die Förderungsquote sich deutlich verbessert. Dazu braucht es auch regelmäßige Anpassung der Sätze.
  • Regelstudienzeit - Die Kopplung der Förderung an die Regelstudienzeit wird der aktuellen Komplexität von Studiengängen und der Diversität der Studierenden nicht gerecht wird.
  • Altersgrenze abschaffen - Eine Altersgrenze im BAföG steht dem Grundsatz des lebenslangen Lernens komplementär entgegen und muss daher abgeschafft werden.
  • Teilzeitstudium fördern - Nicht allen Studierenden ist ein Studium in Vollzeit möglich. Studierende mit Familienaufgaben oder mit Behinderung oder chronischer/psychischer Erkrankung können in einem Teilzeitstudium geplant langsamer studieren ohne Probleme mit der Regelstudienzeit zu bekommen. Auch diese Studierende benötigen eine Förderung im Studium.

Das Thema BAföG wurde grundlegend erklärt. Es wurden unterschiedliche Positionspapiere und Resolutionen geteilt welche wir gut fanden. Ein Text wurde erarbeitet.

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  • Zuletzt geändert: 02.06.2023 16:44
  • von Valeria Lemkova