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Protokoll AK Vereinsrecht und Gemeinnützigkeit im steuerlichen Sinne

Konferenz: 28. KaWuM in Ilmenau Datum: 08. November 2024

Leitung: Pia (TUI), Carsten Schöse Dipl. Finanzwirt (FH) – Dozent für allgemeines Abgabenrecht (Gast)

Protokoll: Markus (RWTH), Felix (RWTH)

Beginn: 14:00 Uhr

Ende: 15:30 Uhr

Anwesende Fachschaften:RWTH, TUI, UdS, TUDa, Uni Bayreuth

Die Arbeitskreisleitung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Führung des Protokolls wird übernommen von Markus (RWTH).

Carsten stellt kurz vor, wie der AK ablaufen soll.

Welche Entscheidung der durch den Verein unterstützten Organisationen können Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben?

  • Der Verein trägt die Veranstaltung aus, d.h. es das hat direkte Auswirkung auf Gemeinnützigkeit.
  • Wie wird man Gemeinnützig?
    • Weil die Satzung formellen Regeln genügt
    • Weil die Tagung gemeinnützige Dinge tut
    • Man muss die freiheitlich demokratische Grundordnung wahren
  • Wenn man Dinge tut die nicht gemeinnützig sind dann kann man (temporär) die Gemeinnützigkeit verlieren. Man unterscheidet zwischen einem endgültigen und temporären Verlust der Gemeinnützigkeit.
  • Wenn man die Steuervergünstigung temporär verliert bedeutet das nicht, dass sich der Verein auflösen muss. Nach unserer Satzung zählt nur der endgültige Verlust der Gemeinnützigkeit um die Auflösung auszulösen.
  • für eine Gemeinnützigkeit ist die Rechtsform der Körperschaft egal, man muss aber eine Körperschaft sein.

Ist eine rein finanzielle Abwicklung ausreichend (…)?

  • Nein.

Welche Folgen haben politische Statements?

  • Das Feld ist ein schwieriges und eine Beurteilung kann nicht so einfach getroffen werden.
  • Es zählt dabei auch das Sachlichkeitsgebot.
  • Der Verein kann sich politisch äußern, riskiert aber dann von anderen Organisationen nicht mehr förderfähig zu sein.
  • wahrung der freiheitlich dekokratischen grundordnung - ist ein gutes argument um sich gegen extreme Parteien zu stellen. Auch als Statement.

Tipps und Tricks zur Steuervergünstigung bei Veranstaltungen?

  • Es wird anhand von abstrakten Fragen mit lebensnahen Beispielen erläutert.
  • Gemeinnützigkeit ist schonmal ganz okay.
  • Kleinunternehmergrenze: 22.000 € Umsatz im umsatzsteuerlichen Sinne ab denen ggf. Steuern anfallen. Fördermittel, Mitgliedsbeiträge und Spenden sind umsatzsteuerlich irrelevant. Sponsoring ist vielleicht umsatzsteuerlich relevant.

Best Practices für Satzungen

  • Es gibt eine Mustersatzung, diese sollte möglichst wortgetreu reproduziert sein. In unsere Satzung ist es mit den § 3 und § 13 getan, siehe [https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/anlage_1.html|Anlage 1 zu §60 der Abgabenordnung]
  • Ein Zweck ist sinnvoll
  • Satzungsänderungen sollten vor dem Beschluss mit dem Finanzamt abgesprochen sein.

Wofür darf ein Verein Geld ausgeben?

  • Für alles was dem Vereinszweck entspricht
  • Könnte der KaWuM e.V. eine Bahn zur Tagungsausrichtung kaufen?
    • Ja.

Dürfen wir Geld anlegen?

  • Ja und es muss beachtet werden, dass kein Verlust mit der Anlage besteht.
  • Kauf/Besitz von Grundstücken und langfristige Vermietungen sind theoretisch möglich. Es muss aber im Blick behalten werden, dass nur die Hälfte für Verwaltungsausgaben aufgewendet werden darf.

Dürfen wir Pizza bestellen?

  • Anlassbezogen ist dies okay und muss gesellschaftlich üblich sein.

Müssen Vereine e-Rechnungen austellen können?

  • Ab dem 01.01.2025 müssen alle e-Rechnungen empfangen können.
  • Eine Rechnungserstellung für Umsätze im umsatzsteurlichem Sinne muss erst ab 2027 erfolgen. Es gibt jedoch noch weitere Diskussion ob Vereine ggf. noch vom Gesetzgeber geführt wird.

Es wurde sich über Vereinsrecht und Gemeinnützigkeit ausgetauscht und hilfreiche Ratschläge gesammelt.

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  • Zuletzt geändert: 08.11.2024 15:55
  • von Silke Boinski