Protokoll AK Berufungsverfahren
Konferenz: 29. KaWuM in Saarbrücken
Datum: 10. Mai 2025
Leitung: Sina (RWTH)
Protokoll: Isabel Armstrong-Cowell (TUDa)
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 11:00 Uhr
Anwesende Fachschaften: TUDa, RWTH, KIT, UdS, Uni Kiel, Uni Marburg, FAU Erlangen, Uni Bayreuth
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Arbeitskreisleitung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Führung des Protokolls wird übernommen von Isabel Armstrong-Cowell (TUDa).
2. Zusammenfassung des letzten AKs
Dies ist die erste AK Berufungskommission.
3. Austausch Erfahrung mit Berufungsverfahren
Marburg: Es wird zeitnah festgestellt, wenn Positionen neu besetzt werden, zwei Studis werden gebraucht, externe Profs sowie Fachfremde werden auch gebraucht, Mitarbeiter etc. Bewerbungen werden diskutiert und mind. 3 bis 4 Bewerbende eingeladen zur Lehrprobe/Probevortrag (beide öffentlich). Externe Gutachten werden eingeholt. Die Reihenfolge der Kandidierenden wird abgestimmt. Mindestens die Hälfte sind Professor*innen. Das Senat ist gut im Prozess eingebunden. Kriterien für die Neubesetzung werden teilweise streng von der Hochschule vorgegeben. Studentische Vertreter für die BK können gut gefunden werden. Die studentischen Vertreter haben die Chance für ein Einzelgespräch mit den Kandidierenden (etwa 30 Minuten). Die Vorbereitung der studentischen Vertreter erfolgt meist auf Eigeninitiative und einem HowToBK, es gibt auch die Möglichkeit für ein Seminar.
RWTH: Momentan läuft ein Berufungsverfahren. Prozess ähnlich wie in Marburg, technische Mitarbeiter, Profs die nicht aus dem Fach sind und auch teilweise von außerhalb der Universität, Gleichstellungsbeauftragte. Zwei Studis und zwei Stellvertretende. Ausschreibungstext und Kriterien wurden im Vorhinein festgelegt durch die BK. Bewerbende halten eine Lehrprobe, die öffentlich ist, dann gibt es ein Vorstellungsgespräch nur mit der Berufungskommission. Während des Vorstellungsgesprächs gab es vorbereitete Fragen für jede Teilnehmergruppe.
FAU auch ähnliches Verfahren.
KIT: In BKs muss für Beschlussfähigkeit mindestens die Hälfte der anwesenden Personen aus Profs bestehen. Wenn das nicht so ist, müssen andere Kommissionsmitglieder rausgehen, i d. R. meldet sich eine Person freiwillig. Die Studis hatten mal zwei Stimmen, das wurde nach LHG reduziert auf eine. Es wurde mit der Fakultät geregelt, dass ein zweiter Studi ständiges Gastrecht bekommt. Die Studis werden nach einem Thema für die Lehrprobe gefragt. Es gibt nur eine Gleichstellungsbeauftragte, auch nicht technische Mitarbeiter, aber wissenschaftliche.
Wie organisieren sich die Studierenden untereinander? Wie werden studentische Vertreter für die BKs gefunden?
RWTH: Fokus auf Lehre bei der Bewertung der Bewerbenden. Weitergabe von Wissen durch Austausch innerhalb der FS. Es gibt ein Template/Bewertungsschema, welches während der Lehrprobe ausgefüllt wird.
Marburg: Werbung unter den Studis für die Teilnahme am öffentlichen Lehrvortrag. Bewertung der Studis erfolgt auch unter dem Gesichtspunkt des unterschiedlichen Wissenstandes und wie gut der Inhalt vermittelt werden konnte (Didaktik).
RWTH: Aufgabe der Studis ist eher die Lehre zu bewerten und nicht das fachliche Wissen der Lehre
TUDa: Ähnliches Verfahren, bei ad personam sind wir erst nach der Ausschreibung im Prozess.
Meinungsbild in den Raum zeigt, dass für Berufungsverfahren allgemein immer Personen aus der Studierendenschaft gefunden werden, aber es gibt wenige Leute, die sich wirklich gut damit auskennen. Berufungsverfahren sind nicht wirklich Allgemeinwissen für die gesamte Fachschaft.
4. Probleme und Lösungsansätze
Inwiefern gibt es Probleme mit Befangenheit während des Berufungsverfahrens?
Befangenheit müssen vor dem Beginn des Verfahrens abgeklärt werden.
Zusammenarbeit zwischen Profs schränkt Besetzung der BK teilweise ein. Konkrete Ausschreibungen schränken die Auswahl an geeigneten Bewerbenden deutlich ein.
Befangenheiten können nach Einsammeln der Bewerbungen abgestimmt werden.
Befangene können sich kurzfristig bei Abstimmungen raushalten und hatten auch keine Redebeiträge bei Diskussion. Ggf. benötigt es danach eine Neubildung der Kommission. Neubildung der Kommission bei Befangenheiten kann Verfahren verzögern und es muss darauf geachtet werden, dass Verfahren trotzdem schnell über die Bühne gehen.
Weiterer Ansatz, Befangene verlassen direkt die Kommission, wenn bewusst ist, dass eine Befangenheit bei den Kandidierenden vorliegen wird.
Wie stark wird auf die Meinung der Studierenden geachtet?
Verantwortung für gute Lehre wird hauptsächlich bei Studierenden gesehen. Wie stark die Meinung der Studierenden unterstützt und beachtet wird, hängt stark von den Meinungen der anderen Personen in der Kommission ab.
Wenn die Meinungen nicht beachtet werden, kann es helfen, einzeln auf alle Mitglieder einzugehen und zu erklären, warum genau man als Student Bedenken über die Lehrfähigkeiten, der zu berufenden Person hat. Fokus der Profs liegt eher bei Forschung, Lehre wird aber auch beachtet.
Vorwurf der Befangenheit, wenn Bewerbende nicht priorisiert werden bei sehr guten Gutachtens, Forschungsreputation und Drittmittel, aber gleichzeitig eine sehr schlechte Lehrprobe erfolgt ist.
Wenn das Verfahren zu lange dauert oder neu begonnen werden muss, führt das zu Absagen von Seiten der Bewerbenden und Verlust von guten Dozenten.
Bei öffentlichen Ausschreibungen muss darauf geachtet werden, das spezifische Personen von Mitgliedern der Kommission nicht auf Basis persönlicher Erfahrungen mit der Person nicht anders behandelt werden als alle anderen Bewerbenden. Das wäre Befangenheit.
Es wird häufig an die Grenzen des Einhaltens der Richtlinien gegangen.
Sehr konkrete Kriterien für Ausschreibung schränken die Anzahl der Bewerbenden deutlich ein, sodass evtl. nur eine spezifische Person auf den Ausschreibungstext passen kann.
Es gibt Richtlinien für das Einholen von weiblichen Kandidierenden und die Hochschulen bemühen sich diese Bewerbungen auch einzuholen. Für die Gleichstellung können externe Recruiter eingesetzt werden, um proaktiv Bewerbungen von weiblich gelesen Professorinnen einzuholen. Gleichstellungsbeauftragte in der BK sind teilweise von der Zentralen Hochschulverwaltungen und der Fachgruppe. Bei anderen gibt es Überschneidungen, sodass BK-Mitglieder mehrere Interessensgruppen vertreten und/oder eine Gruppe nur in beratender Funktion vertreten. Wieder bei anderen ist eine vorangestellte Schulung für Chancengleichheit erforderlich, um an der BK teilzunehmen.
Bewerbungsverfahren laufen stark unterschiedlich lang.
5. Diskussion Positionspapier Berufungsverfahren von der BauFaK
Positionspapier der BauFaK bemängelt Professorenmangel und dass Nachbesetzung von offenen Stellen zu langsam erfolgt. Dabei wird die Studierbarkeit, Lehrequalität und Akkreditierung der Studiengänge in Gefahr gesehen.
Das ist bei den Materialwissenschaften kein aktuelles Problem, aber der AK ist sich trotzdem einig, das man in Solidarität mit den Bauingenieur-Fachschaften-Konferenz (BauFaK) das Positionspapier unterschreiben kann.
Zusammenfassung
Der Ablauf der Berufungsverfahren ist bei den meisten Universitäten/ Hochschulen sehr ähnlich. Bei der Umsetzung gibt es allerdings Unterschiede, denn bei manchen gibt es zusätzlich die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch zwischen den Bewerbenden und Studierenden. Auch die Dauer der BKs unterscheiden sich deutlich. Die Befangenheit der Mitglieder und nachträgliche Bewerbungen sind Probleme bei der Durchführung der BK. Die Studierenden sind überwiegend für die Bewertung der Lehre zuständig, da ProfessorInnen den Fokus eher auf Forschung legen. Auf die Gleichstellung wird sowohl bei der Auswahl der Bewerbenden als auch während der Sitzungen geachtet, teilweise sogar durch Recruiter explizit gefördert. Zuletzt wurde noch eine Empfehlung für die Unterstützung des Positionspapier der BauFaK zum Thema Berufungsverfahren ausgesprochen.