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Protokoll AK Internationalisierung (Übersetzungsrichtlinien)

Konferenz: 29. KaWuM in Saarbrücken

Datum: 11. Mai 2025

Leitung: Isabel (TUDa)

Protokoll: Isabel (TUDa)

Beginn: 09:00 Uhr

Ende: 10:30 Uhr

Anwesende Fachschaften: TUDa, KIT

Die Arbeitskreisleitung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Führung des Protokolls wird übernommen von Isabel Armstrong-Cowell (Uni).

Dies ist ein Arbeits AK entstehend aus den Ergebnissen des AK Internationalisierung der aktuellen KaWuM.

In einer idealen Welt würde man Übersetzer dafür bezahlen, dass sie ihre Arbeit machen, aber an einer Hochschule wird das nichts wegen Finanzen.

Annmmerkung: Diese AK befasst sich hauptsächlich mit Deutsch-Englisher Übersetzung, die Richtlinien könnten prinzipiell auch für andere Übersetzungen angewandt werden.

Warum Richtinien? *Die Rechtssprache in Deutschland ist Deutsch. Alles was auf English ist ist Rechtlich ungültig. Daher ist es sehr wichtig, das Internationalen Studierenden gute Übersetzungen bereitgestellt werden *Schlechte oder nur zusammengefasste Übersetzungen benachteiligen Internationals. Gerade bei Hochschulpolitischen und Rechts-relevanten Texten ist das nicht gerecht. *Weil mann besser nachvollziehen könnte, ob fehler und komische Formulierungen im Lehrmaterial an Fachunfähigen Lehrkräften oder an einer schlechten Übersetzung liegen *Würde die Arbeit der Prüfungskommissionen bei Übersetzungsbedingten Prüfungsschwierigkeiten erleichtern und weniger subjektiv machen.

Haben die anwesenden Hochschulen schon Übersetzungsrichtlinien? KIT: „Style guide“ Regeln für das Verfassen Englisher Texte, KIT internen „Lecture Translator“ Programm (funktioniert schlecht). TUDa: Die Profs und WIMis haben inzwischen DeepL lizenzen, studis nicht. Richtlinien spezifisch zur Nutzung von DeepL werden von der Zentralverwaltung und HRZ Beide haben im Sprachzentrum Übersetzungsdienste (Am KIT für Deutsch, English und Russisch) aber diese sind für Formularien und nicht Lehrmaterial. Manche Formulare dürfen nicht übersetzt werden, sondern nur zusammengefasst übersetzt werden. Gerade Rechtstexte sind hiervon betroffen und dennoch meist nur in deutscher Sprache vorhanden. Erfahrungsgemäß ist es so, das Profs ihre Übersetzungen mit DeepL oder irgend einer anderen KI machen.

Vorschläge Übersetzungsrichtlinien:

  • Bei Übersetzten Texten und Vorlesungsfolien sollte als Fußnote eine Erklärung stehen so etwa wie „Dieser Text wurde mit [Übersetzungsmittel (KI name) ]übersetzt von [Sprache] auf [Sprache] gemäß der [Übersetzungsrichtlinien]“
  • Bei der Nutzung von KI sollten Übersetzungs-KI lizenzen der Hochschule genutzt werden, sofern diese vorhanden sind
  • Im Fachbereich sollte sich auf die Nutzung spezifischer KIs geeinigt werden und nicht wild irgendwelche. Wenn das auch die sind, welche die Zentralverwaltung nutzen, umso besser.
  • Auf offiziellen Formularen, die nicht auf Deutsch sind, sollte angemerkt werden, und zwar NICHT als Fußnote sondern als erster Satz, dass diese nicht rechtlich bindend sind.
  • Es sollte möglich sein, Anträge beim Prüfungsausschuss o.ä. auch in englischer Sprache (bzw. in der Sprache des Studiums) einzureichen ODER internationalen Studierenden jemand zur Verfügung stehen, der sie bei der Übersetzung unterstützt.
  • Vor allem offizielle Dokumente (SPOs, Modulhandbücher,…) sollte in englisch studierbaren Studiengängen auch in englischer Sprache vorliegen (mindestens als „Lesehilfe“)

Übersetzungsrichtlinien könnten von Fachbereich als Sebstverpflichtung aufgenommen werden, auch wenn sich die Einrichtung zentraler Übersetzungsrichtilinien verzögert.

Es wurde der Stand zu Übersetungshilfen und Richtlinien an den teilnehmenden Hochschulen aufgenommen. Konkrete Vorschläge zur Gestaltung von Übersetzungsrichtlinien wurden erfasst.

  • kawum/protokolle/29akinternationalisierung_uebersetzungsrichtlinien.txt
  • Zuletzt geändert: 11.05.2025 10:53
  • von Markus Scheller