Dieser Arbeitskreis dient:
Der AK muss bei beantragten Satzungs-/Ordnungsänderungsanträge gemäß § 12 Satzung auf der KaWuM durchgeführt werden. Im AK werden die Anträge beraten und Empfehlungen für das Abschlussplenum erarbeitet. Änderungen müssen spätestens 15:00 Uhr am Vortag des Abschlussplenums bei der KaWuM-ausrichtenden Fachschaft eingereicht und ausgehängt werden.