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Protokoll AK Vereinsgründung

Konferenz: 30. KaWuM in Darmstadt

Datum: 09. November 2025

Leitung: Sophie (KIT)

Protokoll: Benjamin (TU DA)

Beginn: 09:30 Uhr

Ende: 11:00 Uhr

Anwesende Fachschaften: KIT, FS MaWi Darmstadt, FAU, Stuttgart, Marburg, Saarbrücken

Die Arbeitskreisleitung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Führung des Protokolls wird übernommen von Benjamin (TU DA).

===== 1.5 Warum sind wir hier?

  • KIT - hat einen Verein
  • Stuttgart - hat keinen Verein
  • FAU - hat keinen, wissen nicht ob es sich lohnt
  • Darmstadt - überlegt einen Verein zu gründen
  • Marburg - sind gerade in der Gründung, haben schon Satzung
  • Aachen - Hat einen Förderverein
  • Änderungen beim Notar/Ortsgericht (ca. 30€)
  • Man muss aufpassen, dass man politisch nicht parteilich ist. Hochschulpolitik ist keine Parteipolitik!
  • Mitglieder haben Einfluss auf Verein (bei KIT: nur erweiteter Vorstand, das sind (in der Hochschulwahl) gewählte Fachschaftsvertreter + Finanzmenschen die nicht über die VS-Wahl gewählt werden, sondern über die * * Fachschaftsversammlung (alle Studierenden))
  • Marburg: eher Förderverein mäßig (aktive Mitglieder/ Fördermitglieder)
  • Aufwand/juristen-deutsch, gibt aber viele Vorlagen
  • Beschlussfähigkeit wird in der Satzung definiert → sinnvolles Mittelmaß
  • Verein kann Geld einnehmen, ein eigenes Konto führen.
  • Verein ist haftbar für schäden - dafür kann auch eine Haftpflichtversicherung (ca. 1000€ im Jahr) abgeschlossen werden (Schäden bis zu 3 Mio. versichert)
  • Gewinn wird reinvestiert → Gemeinnützigkeit
  • Steuern bezahlen - man kann auch einen Steuerberater einstellen. Wenn man unter dem Freibetrag (60000€ Umsatz im Jahr) liegt, muss man keine Steuern zahlen. Man muss allerdings eine Steuererklärung machen.
  • Man muss zur Bank gehen, wenn sich die Kontoführung ändert.
  • Zum Notar muss man nur, wenn der Vorstand oder die Satzung sich ändert. Ständig die Satzung ändern ist unklug, weil das Geld kostet.
  • Ein Verein hat kaum laufende Kosten (Kontoführungsgebühren, Notarkosten wenn nötig).
  • Im worst case haftet der Vorstand für Schäden persönlich. Zum Beispiel Schäden bei Veranstaltungen wie OPhase.
  • Man muss einen Jahresabschlussbericht über die Finanzen schreiben, und eine Kassenprüfung durchführen.
  • Die Kassenprüfung wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
  • Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig, die MV entlastet den Vorstand.
  • Im Falle einer Auflösung muss geregelt werden, wo das Geld hingeht (kann Zweckgebunden sein)
  • Haushaltsplan kann man aufstellen.
  • Wenn man in der Fachschaft eine Veranstaltung macht, ist man sowieso schon immer persönlich Haftbar.
  • In Aachen: Wenn man gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates ist, haftet die Studierendeschaft für Schäden auf Veranstaltungen. Man muss sich erkundigen, ob das bei der eigenen Uni auch so ist.
  • Behördlich angeordnete Satzungsänderungen sollten vom Vorstand beschlossen werden dürfen. Beispiel: Redaktionelle Änderungen der Satzung.
  • Datenschutz?
  • Mitgliedsbeiträge?
  • Organe des Vereins - Mitgliederversammlung und Vorstand (mehr ist nicht empfehlenswert)
  • Spenden vs Mitgliedsbeiträge von Fördermitgliedern - Es macht Sinn, das über Mitgliedsbeiträge zu machen, weil man die auch von den Mitgliedern einziehen lassen kann.
  • Die MV muss nicht öffentlich sein.
  • Satzung zuvor dem Finanzamt zeigen (Dunstkreis KaWuM befragen) → Gemeinnützigkeit
  • Steuererklärung beim gemeinnützigen Verein muss nur alle drei Jahre geschehen, dann aber für die drei Jahre rückwirkend.
  • Man kann Daten über Mitglieder wie Email oder Postadresse speichern, um sie darüber einzuladen.
  • Einladung: „Schriftlich“ = Toter Baum. „Textform“ = auch elektronisch.
  • Man kann sich auch mit anderen Fachschaften zusammentun und den Workload teilen, muss sich allerdings auch verstehen.
  • Man muss eine Satzung schreiben, die verschiedene Dinge regelt. Es gibt dazu einen Leitfaden: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=6
  • Inhalte: Name und Sitz, Zwecke und Aufgaben, wer ist stimmberechtigt, Geschäftsjahr, etc.
  • Der Notar muss die Satzung abgeben.
  • Die Gründungsversammlung braucht 7 Mitglieder zur Eintragung ins Vereinsregister. Es existiert ein Mustergründungsprotokoll und eine Vorlage für die Eintragung ins Vereinsregister.
  • Immer wenn der Vorstand wechselt, muss man zum Notar (oder Ortsgericht) gehen. Kostet etwa 30€.

Die Teilnehmenden des Arbeitskreises haben sich über die Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung sowie der damit verbundenen Vorgehen ausgetauscht. Wissen von bestehenden Vereinen wurde weitergegeben. Fazit: Es ist alles machbar. Man lernt was dabei!

  • kawum/protokolle/30akvereinsgruendung.txt
  • Zuletzt geändert: 09.11.2025 10:58
  • von Sophie Gaida