Protokoll AK Vereinsgründung
Konferenz: 30. KaWuM in Darmstadt
Datum: 09. November 2025
Leitung: Sophie (KIT)
Protokoll: Benjamin (TU DA)
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 11:00 Uhr
Anwesende Fachschaften: KIT, FS MaWi Darmstadt, FAU, Stuttgart, Marburg, Saarbrücken
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Arbeitskreisleitung eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Führung des Protokolls wird übernommen von Benjamin (TU DA).
===== 1.5 Warum sind wir hier?
- KIT - hat einen Verein
- Stuttgart - hat keinen Verein
- FAU - hat keinen, wissen nicht ob es sich lohnt
- Darmstadt - überlegt einen Verein zu gründen
- Marburg - sind gerade in der Gründung, haben schon Satzung
- Aachen - Hat einen Förderverein
3. Vorteile/Nachteile eines Vereins
- Änderungen beim Notar/Ortsgericht (ca. 30€)
- Man muss aufpassen, dass man politisch nicht parteilich ist. Hochschulpolitik ist keine Parteipolitik!
- Mitglieder haben Einfluss auf Verein (bei KIT: nur erweiteter Vorstand, das sind (in der Hochschulwahl) gewählte Fachschaftsvertreter + Finanzmenschen die nicht über die VS-Wahl gewählt werden, sondern über die * * Fachschaftsversammlung (alle Studierenden))
- Marburg: eher Förderverein mäßig (aktive Mitglieder/ Fördermitglieder)
- Aufwand/juristen-deutsch, gibt aber viele Vorlagen
- Beschlussfähigkeit wird in der Satzung definiert → sinnvolles Mittelmaß
- Verein kann Geld einnehmen, ein eigenes Konto führen.
- Verein ist haftbar für schäden - dafür kann auch eine Haftpflichtversicherung (ca. 1000€ im Jahr) abgeschlossen werden (Schäden bis zu 3 Mio. versichert)
- Gewinn wird reinvestiert → Gemeinnützigkeit
- Steuern bezahlen - man kann auch einen Steuerberater einstellen. Wenn man unter dem Freibetrag (60000€ Umsatz im Jahr) liegt, muss man keine Steuern zahlen. Man muss allerdings eine Steuererklärung machen.
- Man muss zur Bank gehen, wenn sich die Kontoführung ändert.
- Zum Notar muss man nur, wenn der Vorstand oder die Satzung sich ändert. Ständig die Satzung ändern ist unklug, weil das Geld kostet.
- Ein Verein hat kaum laufende Kosten (Kontoführungsgebühren, Notarkosten wenn nötig).
- Im worst case haftet der Vorstand für Schäden persönlich. Zum Beispiel Schäden bei Veranstaltungen wie OPhase.
- Man muss einen Jahresabschlussbericht über die Finanzen schreiben, und eine Kassenprüfung durchführen.
- Die Kassenprüfung wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
- Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung Rechenschaft schuldig, die MV entlastet den Vorstand.
- Im Falle einer Auflösung muss geregelt werden, wo das Geld hingeht (kann Zweckgebunden sein)
- Haushaltsplan kann man aufstellen.
- Wenn man in der Fachschaft eine Veranstaltung macht, ist man sowieso schon immer persönlich Haftbar.
- In Aachen: Wenn man gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates ist, haftet die Studierendeschaft für Schäden auf Veranstaltungen. Man muss sich erkundigen, ob das bei der eigenen Uni auch so ist.
- Behördlich angeordnete Satzungsänderungen sollten vom Vorstand beschlossen werden dürfen. Beispiel: Redaktionelle Änderungen der Satzung.
- Datenschutz?
- Mitgliedsbeiträge?
- Organe des Vereins - Mitgliederversammlung und Vorstand (mehr ist nicht empfehlenswert)
- Spenden vs Mitgliedsbeiträge von Fördermitgliedern - Es macht Sinn, das über Mitgliedsbeiträge zu machen, weil man die auch von den Mitgliedern einziehen lassen kann.
- Die MV muss nicht öffentlich sein.
- Satzung zuvor dem Finanzamt zeigen (Dunstkreis KaWuM befragen) → Gemeinnützigkeit
- Steuererklärung beim gemeinnützigen Verein muss nur alle drei Jahre geschehen, dann aber für die drei Jahre rückwirkend.
- Man kann Daten über Mitglieder wie Email oder Postadresse speichern, um sie darüber einzuladen.
- Einladung: „Schriftlich“ = Toter Baum. „Textform“ = auch elektronisch.
- Man kann sich auch mit anderen Fachschaften zusammentun und den Workload teilen, muss sich allerdings auch verstehen.
4. Wie gründe ich einen Verein?
- Man muss eine Satzung schreiben, die verschiedene Dinge regelt. Es gibt dazu einen Leitfaden: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Leitfaden_Vereinsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=6
- Inhalte: Name und Sitz, Zwecke und Aufgaben, wer ist stimmberechtigt, Geschäftsjahr, etc.
- Der Notar muss die Satzung abgeben.
- Die Gründungsversammlung braucht 7 Mitglieder zur Eintragung ins Vereinsregister. Es existiert ein Mustergründungsprotokoll und eine Vorlage für die Eintragung ins Vereinsregister.
- Immer wenn der Vorstand wechselt, muss man zum Notar (oder Ortsgericht) gehen. Kostet etwa 30€.
Zusammenfassung
Die Teilnehmenden des Arbeitskreises haben sich über die Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung sowie der damit verbundenen Vorgehen ausgetauscht. Wissen von bestehenden Vereinen wurde weitergegeben. Fazit: Es ist alles machbar. Man lernt was dabei!